Arbeitszeitbetrug: So schnell kann der Arbeitgeber Ihnen kündigen
Ein kurzer Gang zur Stempeluhr, dann ab zum Kaffee mit Kollegen statt an den Arbeitsplatz – was harmlos klingt, kann den Job kosten. Wer einmal die Zeiterfassung manipuliert oder einen Kollegen bittet, für ihn zu stempeln, riskiert die fristlose Kündigung.
Erstellt von Ines Fedder - Uhr
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- Arbeitszeit nicht richtig dokumentiert: Hier könnte eine Kündigung drohen
- Systematischer Arbeitszeitbetrug: Expert:innen warnen vor problematischer Zeiterfassung
- Selbst der Kaffeeplausch während der Arbeit könnte ein Problem werden
Arbeitszeit sollte eben auch Arbeitszeit bleiben. Das zeigen zahlreiche Beispiele. Beim Arbeitszeitbetrug kennen Gerichte offenbar so gar keine Gnade. Ein falsches Einstempeln kann bereits den Arbeitsplatz kosten. Die Hintergründe.
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Arbeitszeitbetrug: Hier droht die Kündigung
Wenn Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeiten vorsätzlich falsch dokumentieren, handelt es sich um Arbeitszeitbetrug. Diese Form des Fehlverhaltens umfasst verschiedene Praktiken, bei denen Beschäftigte die betrieblichen Zeitvorgaben gezielt umgehen. Besonders problematisch wird es, wenn Angestellte sich als anwesend registrieren lassen, ohne tatsächlich ihrer Tätigkeit nachzugehen. Solche Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Bandbreite der Betrugsmethoden reicht dabei von simplen Täuschungsmanövern bis hin zu technischen Manipulationen der Erfassungssysteme, weiß auch der Hamburger Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott. Er erklärt gegenüber dem "Focus": "Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte wissentlich unrichtige Angaben zur geleisteten Arbeitszeit machen."
Stempeln ohne zu arbeiten: Die häufigsten Betrugsmaschen
Arbeitnehmer:innen greifen zu unterschiedlichen Methoden, um ihre tatsächliche Arbeitszeit zu verschleiern. Wie "Focus Online" berichtet, zählt das Registrieren der Anwesenheit ohne anschließende Arbeitsaufnahme zu den gängigsten Vergehen. Auch bei Fragen der sozialen Interaktion beispielsweise in der Kaffee-Küche unter Kollegen bleibt die Rechtslage dennoch eindeutig: "Formal ist dies keine Arbeitszeit, sondern Pausenzeit", so Michael Fuhlrott gegenüber dem "Focus".
Technisch versierte Mitarbeiter könnten sogar noch weiter gehen und die digitalen Stempeluhren zu ihren Gunsten verändern. Eine weitere verbreitete Masche: Kollegen werden gebeten, stellvertretend die Zeiterfassung zu übernehmen. "Auch wenn man elektronische Geräte zur Arbeitszeiterfassung manipuliert oder andere mit dem Ein- und Ausstempeln beauftragt, spricht man von Arbeitszeitbetrug", erklärt Arbeitsrechtlerin Josephine Klose von der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Kündigung droht: Das riskante Spiel mit der Arbeitszeit
Wer beim Arbeitszeitbetrug erwischt wird, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Arbeitgeber können bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Zeiterfassung arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die Sanktionen reichen von Abmahnungen bis zur fristlosen Entlassung. "Gerichte verharmlosen Arbeitszeitbetrug nicht", so Josephine Klose.
Besonders schwer wiegen Fälle, in denen Mitarbeiter:innen systematisch ihre Anwesenheitszeiten fälschen oder technische Systeme manipulieren. Selbst einmalige Vergehen können je nach Schwere zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Gerichte zeigen bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug wenig Nachsicht mit betroffenen Arbeitnehmer:innen.
Mitarbeiter:innen sollten sich der Tragweite bewusst sein: Schon kleine Unregelmäßigkeiten bei der Zeiterfassung können als Betrug gewertet werden.
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