Bahn: Zugentgleisung: Ermittler prüfen Anhaltspunkte für Straftat

Drei Tote und zahlreiche Verletzte: Die Staatsanwaltschaft leitet nach dem Zugunglück ein Todesermittlungsverfahren ein. Was das bedeutet.

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Nach dem tödlichen Zugunglück im Südosten Baden-Württembergs hat die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Das sei bei nicht natürlichen Todesfällen üblich, sagte Christian Weinbuch von der Ravensburger Behörde.

Es werde nicht wegen einer konkreten Straftat ermittelt, führte er aus. Vielmehr prüften die Ermittler, ob es Anhaltspunkte für eine Straftat geben könnte.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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