Grausamer Fall in Bayern: Bestatter (69) vergewaltigt Kollegin neben Leiche - sechs Jahre Haft
Eine Szenerie, die nicht schlimmer sein könnte und ein Urteil, welches sitzt. Ein Gericht hat im Falle mehrfacher sexueller Übergriffe nun ein Urteil gesprochen - sechs Jahre Haft! Angeklagt war ein 69-jähriger Bestatter. Die grausamen Hintergründe.
Erstellt von Ines Fedder - Uhr
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- Schreckliche Details vor Gericht: Bestatter soll Angestellte neben Leiche vergewaltigt haben
- Mehrjährige Haftstrafe - kurioser Erklärungsversuch wird vom Richter belächelt
- Angeklagter (69) wird ausfallend - Perfide Täter-Opfer-Umkehr findet vor Gericht kein Gehör
Schuldig gesprochen - Angeklagter aus Bayern muss sechs Jahre in Haft
Nach über vier Monaten Verhandlung kam der Richter vom Nürnberger Landgericht nun zu einem Urteil. Der Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahren. Unter anderem hatte er seine Kollegin neben einem offenen Sarg vergewaltigt. Die Ausführungen des Verurteilten sorgen für Fassungslosigkeit.
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Kondom aus Badezimmer-Mülleimer entwendet
Laut Berichten der "Bild"-Zeitung habe der 69 Jahre alte Angeklagte bis zum Schluss vor Gericht seine Unschuld beteuert. Seine Erklärung: Eine reine Farce. Demnach habe das mutmaßliche Opfer, seine ehemalige Angestellte im Bestattungsunternehmen, ein benutztes Kondom aus seinem Badezimmer-Mülleimer benutzt, um somit Spuren am vermeintlichen Tatort zu fingieren. Eine Geschichte, die das Gericht offenbar nicht glaubte.
Die Schilderungen des Opfers offenbaren eine andere Realität: "Nach einer Abschiedsfeier rief er mich an, er wollte mit mir dort Sex haben. Er hat mich immer begrapscht, jeden Tag!", erklärt die ehemalige Angestellte vor Gericht.
Dem nun verurteilten Sexualstraftäter wurden in der Verhandlung drei Übergriffe im Frühjahr 2022 zur Last gelegt. An mehreren Orten im Bestattungsunternehmen - offenbar sogar direkt neben einer Leiche - habe er die Angestellte, die hier als Nebenklägerin auftrat, missbraucht, so der Vorwurf.
Bestatter: "...weil sie kein Bock hat zu arbeiten"
Das Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, sorgt für Erleichterung beim Opfer - beim Täter hingegen für weitere Verbal-Entgleisungen. Er griff Vorfeld die 41-Jährige mehrfach an: "Was die Dame von sich gelassen hat, ist beschämend – nur weil sie keinen Bock zu arbeiten hatte." Zudem sei sie lesbisch und habe sich an seine Frau herangemacht.
Absurder Erklärungsversuch vor Gericht
Der Angeklagte indes flüchtete sich in sonderbare Erklärungsversuche. Er habe eine Frau, die 18 Jahre jünger als er sei und daher keine Seitensprünge nötig.
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