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Christina Block fassungslos: Nach der Gerichtsentscheidung: "Block House"-Erbin spricht Klartext

Der eskalierte Sorgerechtsstreit um die Kinder der Unternehmerin Christina Block sorgt seit Tagen für Aufsehen. Nach einer Eilentscheidung des Gerichts sind die Kinder inzwischen zurück in Dänemark bei ihrem Vater. Nun meldete sich die "Steak House"-Erbin selbst zu Wort.

Christina Block sprach im Interview über die für sie unverständliche Entscheidung des Oberlandesgerichtes. (Foto) Suche
Christina Block sprach im Interview über die für sie unverständliche Entscheidung des Oberlandesgerichtes. Bild: picture alliance/dpa | Georg Wendt

Nach einer neuen Gerichtsentscheidung im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sind der zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen mit ihrem Vater zurück in Dänemark. Das teilte die dänische Polizei am Samstag (06.01.2024) mit. Die 50 Jahre alte Unternehmerin und ihr Ex-Mann (49) streiten seit Jahren vor Gericht um das Sorgerecht.

Sorgerechtsstreit um Kinder von "Block House"-Erbin tobt seit 2021

Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), hatte dem "Hamburger Abendblatt" im November 2022 gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Vater in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht übertrug dann am 27. Oktober 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.

Drama an Silvester: Unbekannte überwältigen Vater und entführen "Block House"-Kinder

In der Silvesternacht hatten nach Angaben der dänischen Polizei jedoch Unbekannte die beiden Kinder mitgenommen. Ihr Vater sei in Süddänemark nahe der deutschen Grenze von Unbekannten angegriffen worden, als er mit dem zehnjährigen Jungen und dem 13-jährigen Mädchen auf dem Weg zum Feuerwerk war. Die Täter flohen demnach mit den beiden Kindern in zwei Autos. Anschließend habe sich herausgestellt, dass sich die Kinder dann bei der Mutter in Hamburg befanden, teilte die dänische Polizei weiter mit.

Kinder von Christina Block müssen zurück zu ihrem Vater nach Dänemark

Der Vater stellte nach Gerichtsangaben noch einen Eilantrag - das Gericht sollte anordnen, dass die Kinder umgehend zurückkommen. Dem entsprach das Hanseatische Oberlandesgericht: Die Kinder müssen zum Vater nach Dänemark zurückkehren, wurde mitgeteilt. Eine einstweilige Anordnung sei erlassen worden. "Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche", hieß es in der Mitteilung des Gerichts zur Eilentscheidung. Es sei berücksichtigt worden, "dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit fast 2,5 Jahren beim Vater haben und aus ihrem dortigen Umfeld nach dem vom Vater glaubhaft gemachten Sachverhalt unter äußerst belastenden Umständen gerissen wurden". Die Kinder kamen anschließend wieder in die Obhut des Vaters.

Kinder zurück beim Vater! "Block House"-Erbin Christina Block meldet sich Gerichtsentscheidung zu Wort

Für Christina Block brach nach dieser Entscheidung die Welt zusammen, wie sie im Interview mit der "Bild"-Zeitung erklärt. "Ich hätte nie gedacht, dass meine Kinder, ohne angehört zu werden, zu dem Vater gebracht werden, der die Kinder vorher widerrechtlich einbehalten hat", so die "Block House"-Erbin gegenüber dem Boulevardblatt. "Die Gerichte haben klar und deutlich entschieden, dass er sie zurückzugeben hat. Und er hat dies nie befolgt."

Sorgerechtsstreit um Kinder von Christina Block: Wolfgang Kubicki schäumt vor Wut

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki zeigte sich gegenüber der "Bild" ebenfalls entsetzt: "Mir ist völlig unklar, wie sowohl ein dänisches Gericht, vor allen Dingen aber das Oberlandesgericht Hamburg eine Entscheidung treffen können, ohne das Jugendamt, den Ergänzungspfleger oder die Kinder auch nur anzuhören. Im Ergebnis ist damit die Kindesentziehung gelungen."

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/loc/news.de/dpa

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