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Scharia-Strafe in Indonesien: Weil es sich küsste! Unverheiratetes Paar öffentlich ausgepeitscht

Weil es gehen islamisches Recht verstieß, wurde ein Paar in Indonesien öffentlich ausgepeitscht. Die Straftat: Der Mann und die Frau knutschten in einem parkenden Auto, obwohl sie nicht miteinander verheiratet sind.

In Indonesien wurde ein unverheiratetes Paar ausgepeitscht, weil es sich küsste. (Foto) Suche
In Indonesien wurde ein unverheiratetes Paar ausgepeitscht, weil es sich küsste. Bild: AdobeStock / somemeans

In Indonesien wurde ein unverheiratetes Paar öffentlich ausgepeitscht, nachdem es beim Knutschen in einem parkenden Auto erwischt wurde. Der Mann und die Frau verstießen damit gegen das islamische Strafrecht.

Scharia-Strafe in Indonesien: Unverheiratetes Paar mit 21 Peitschenhieben bestraft, weil es sich küsste

Wie der britische "Daily Star" unter Berufung auf regionale Medien berichtet, wurden die 23-jährige Frau und der 24-jährige Mann mit jeweils 21 Peitschenhieben mit einem Rattanstock auf der Insel Sumatra bestraft. "Die beiden haben gegen Artikel 25 Absatz (1) des Qanun Aceh Nummer 6 aus dem Jahr 2014 verstoßen, der das Jinayat-Gesetz [islamisches Strafrecht] betrifft, nämlich den Akt der Gewissenhaftigkeit", sagte der Leiter der Abteilung für strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Banda Aceh, Isnawati. Ursprünglich sollten es 25 Peitschenhiebe sein, jedoch wurde die Zahl reduziert.

Ein Polizeibeamter sah Berichten zufolge, wie ein geparktes Auto in der Nähe des Hafens schwankte. Schließlich kontrollierte er das Fahrzeug und entdeckte das küssende Paar. Weil der Mann und die Frau mit diesem Verhalten gegen das islamische Strafrecht verstießen, wurden sie zunächst in Gewahrsam genommen.

Glücksspiel, Ehebruch, Alkoholkonsum verboten! Diese Provinz wendet das islamische Recht an

Aceh ist die einzige Provinz in Indonesien, in der die Scharia angewendet werde. Das Gesetz über die "Nähe" stellt Verbindungen zwischen unverheirateten Personen des anderen Geschlechts unter bestimmten Umständen unter Strafe. Bei einer Verletzung dieser Regel droht üblicherweise die öffentliche Auspeitschung. Zudem werden auch Glücksspiel, Ehebruch, Alkoholkonsum, homosexueller oder vorehelicher Sex mit Peitschenhieben geahndet.

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/sba/news.de

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