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Letzte Generation: Anfangsverdacht bestätigt! Gehören Klimakleber einer kriminellen Vereinigung an?

Für die "Letzte Generation" könnte es bald eng werden. Das Landgericht Potsdam hat den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinung bestätigt. Was droht Mitgliedern der Klimaschutzgruppe nun?

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Zählen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" bald zu einer kriminellen Vereinigung? Bild: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" sorgen seit mehreren Monaten für viel Ärger. Mit Sabotage-Aktionen oder dem Festkleben auf Straßen wollen sie für einen besseren Klimaschutz protestieren. Doch dabei verstoßen sie häufig gegen geltendes Recht. Einige Politiker sprachen sich deshalb schon für härtere Strafen gegen die sogenannten Klimakleber aus. Bald könnte sogar die Mitgliedschaft in der Gruppe verboten sein.

Letzte Generation - Landgericht Potsdam sieht Anfangsverdacht für kriminelle Vereinigung bestätigt

Denn die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam hat den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt. Das sagte Cyrill Klement, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, am Montag. Es wird wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" und die "Märkische Oderzeitung" berichtet.

Klimaaktivisten legten Beschwerde gegen Großrazzia im Dezember 2022 ein

Das Landgericht in Potsdam hat außerdem eine Beschwerde wegen der Großrazzia gegen Mitglieder der Klimaschutzgruppe abgewiesen. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am 13. Dezember elf Wohnungen und Räume von Mitgliedern der Letzten Generation in mindestens sechs Bundesländern durchsucht. Grund seien mehrere Attacken von Klimaaktivisten auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt, wie Klement erläuterte. Dabei sei unter anderem die Ölzufuhr unterbrochen worden. In einigen Fällen sei es beim Versuch geblieben.

Nach der Razzia waren bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin mehrere Hundert Selbstanzeigen von Klimaaktivisten eingegangen. Auch diese würden geprüft, sagte Klement. Laut "Tagesspiegel" und "Märkische Oderzeitung" hatte zum Beispiel die Berliner Staatsanwaltschaft bislan keinen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung erkennen können.

Was ist eine kriminelle Vereinigung?

Der Definition im Strafgesetzbuch zufolge eine kriminelle Vereinigung eine Vereinigung, "deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind". Eine kriminelle Vereinigung liegt allerdings nicht vor, wenn die Begehung von Straftaten nur eine untergeordnete Rolle spielt. Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

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/sba/news.de/dpa

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