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Schwangerschaft: Was Schwangere zu Beschäftigungsverbot und Co. wissen müssen

Für viele Frauen ist die Schwangerschaft ein Grund zu Freude. Arbeitgeber sind eher selten begeistert. News.de klärt auf, welche Rechte und Pflichten beide Seiten beachten müssen.

Werdenden Müttern räumt das Gesetz manche Sonderregeln ein. (Foto) Suche
Werdenden Müttern räumt das Gesetz manche Sonderregeln ein. Bild: dpa

Muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden?

Grundsätzlich besteht dazu keine Pflicht. Werdende Mütter stehen gesetzlich aber unter besonderem Schutz. "Ob sie diesen Schutz beanspruchen, bleibt ihnen selbst überlassen", sagt der Leipziger Rechtsanwalt Michael Weiß. Grundsätzlich greife der Kündigungsschutz nur, wenn Arbeitgeber von einer Schwangerschaft wissen. Wurden sie informiert, muss ihnen die künftige Mutter auch den voraussichtlichen Geburtstermin nennen, damit die Arbeitgeber das sechswöchige Beschäftigungsverbot vor der Geburt einhalten.

Gibt es Ausnahmen?

Haben Frauen beruflich mit Gefahrenstoffen oder hohen Berufsrisiken zu tun, sind sie verpflichtet, den Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren.

Muss der Arbeitgeber Schwangere über besondere Regeln informieren?

Nein. Arbeitgeber müssen aber von sich aus auf das Beschäftigungsverbot achten, den Arbeitsplatz schwangerengerecht gestalten und Rücksichtspflichten einhalten.

Dürfen Schwangere trotz Beschäftigungsverbot arbeiten?

Hat eine Angestellte ihren Arbeitgeber über eine bestehende Schwangerschaft informiert, muss dieser unverzüglich die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Maßgeblich für diese ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Schutzmaßnahmen betreffen zunächst einmal eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen. Sollte dadurch eine unverantwortbare Gefährdung nicht ausgeschlossen werden können, muss die Frau an einem geeigneten Arbeitsplatz eingesetzt werden. Gibt es einen solchen geeigneten Arbeitsplatz nicht oder sollte dieser nicht zumutbar sein, ist die Schwangere freizustellen.

Sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit. Diese Erklärung kann die Schwangere jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen (siehe § 3 MuSchG). Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht beziehungsweise zwölf Wochen (Früh- und Mehrlingsgeburten). Mehr dazu erfahren Sie auf auf der Seite des BMFSJ: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.

Darüber hinaus kann der Arzt der Arbeitnehmerin ein ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) ausstellen. Die Schwangere darf danach nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Befund die Gesundheit der Frau oder des Kindes durch das weitere Ausüben der Arbeitstätigkeit gefährdet ist.

Wie sind die Arbeitszeiten für Schwangere geregelt?

"Schichtdienst und Nachtarbeit, also zwischen 20 und 6 Uhr, sind tabu. Gleiches gilt für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsdienst. An Samstagen hingegen darf gearbeitet werden", sagt Michael Weiß. Außerdem müssten Arbeitgeber Ruhephasen ermöglichen. Wer viel im Stehen arbeitet, dem sind Pausen zum Hinsetzen zuzugestehen. Wer viel sitze, dem stünden Pausen zu, um sich kurz hinzulegen oder herumlaufen zu können.

Muss der Arbeitgeber beim besonderen Beschäftigungsverbot Lohn oder Gehalt weiter zahlen?

Ja (Paragraph 11 MuSchG). "Allerdings muss er nicht hinnehmen, dass die Schwangere acht Monate zu Hause bleibt. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen eine geeignete, zumutbare und erlaubte andere Arbeit zuweisen", erklärt Weiß. Diese Angebote müssten angenommen werden, wenn die Zumutbarkeit unstrittig ist. Für welchen Arbeitsplatz dies zutreffe, müsse von Fall zu Fall entschieden werden.

Darf eine werdende Mutter schon vor dem Beschäftigungsverbot zu Hause bleiben?

Nein, darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Weiß: "Es kann aber über einen Teilzeitjob verhandelt werden. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber zumindest darüber verhandelt, wenn Teilzeit gewünscht wird. Das ist im Teilzeit- und Befristigungsgesetz so geregelt."

Müssen Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden?

Nein. Wie jeder Arztbesuch (laut BGB Paragraph 616) dürfen auch diese während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. "Allerdings sollten die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Wer in Teilzeit von 10 bis 15 Uhr arbeitet und wenn der Arzt danach noch geöffnet hat, sollte diese Termine erst dann wahrnehmen", rät der Leipziger Rechtsanwalt. Arbeitet eine Betroffene Vollzeit und hat der Arzt außerhalb der Arbeitszeit nicht geöffnet, muss sich niemand dafür frei nehmen. Es handelt sich um Ausfallzeiten, die vom Arbeitgeber vergütet werden müssen.

Dürfen Schwangere wegen morgendlicher Übelkeit später zur Arbeit erscheinen?

Nehmen die Beschwerden das Ausmaß einer Krankheit an, dürfen sie zu Hause bleiben. Ein ärztliches Attest muss dann innerhalb von drei Tagen - oder nach entsprechender Regelung im Arbeitsvertrag - beim Arbeitgeber vorgelegt werden. "Kommt die Schwangere wegen der Übelkeit eine halbe Stunde zu spät, dann fällt auch das unter den Paragraphen 616 BGB. Der Arbeitgeber muss hier Rücksicht nehmen, weil die Beschwerden nicht das Verschulden der Schwangeren sind", betont Michael Weiß. Sanktionen gegen das Zuspätkommen sind nicht erlaubt.

Muss dem Arbeitgeber eine Risikoschwangerschaft mitgeteilt werden?

Dies ist ratsam - zum Schutz von Mutter und Kind. In der Regel erfragt der Arzt bei Schwangeren die berufliche Stellung und welche Arbeiten durchgeführt werden. Er kann entscheiden, ob diese wie zuletzt fortführbar sind oder nicht. Ist letzteres der Fall, stellt der Arzt ein Attest aus. Wird dieses dem Arbeitgeber vorgelegt, kann das besondere Beschäftigungsverbot greifen.

Welche Regeln gibt es für heiße und eisige Arbeitsplätze?

Paragraph 4 des Mutterschutzgesetzes verbietet, dass werdende Mütter bei großer Hitze oder Kälte arbeiten. Sorgt der Arbeitgeber nicht für Abhilfe, gilt das Beschäftigungsverbot.

Müssen Schwangere trotz Wintereinbruchs pünktlich zur Arbeit erscheinen?

Ja. Hier werden Schwangere wie andere Arbeitnehmer auch behandelt. "Eine Ausnahme gibt es, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass der Weg zur Arbeit zu gefährlich ist", erklärt der Leipziger Rechtsanwalt.

Wann greift der Kündigungsschutz?

Ab dem Moment, in dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wird. Er endet vier Monate nach der Geburt. Aber auch während der Elternzeit ist eine Kündigung unzulässig.

Darf eine Frau gekündigt werden, wenn sie während der Bewerbung ihre Schwangerschaft verheimlicht?

Nein. Die Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch muss nicht beantwortet werden. Schweigt man, werden die meisten Personaler hellhörig, daher darf auch die Unwahrheit gesagt werden. Eine Entlassung ist zudem unzulässig, wenn in der ersten Woche im Job die Schwangerschaft verkündet wird. Erhält eine Frau die Kündigung, ohne dass sie über ihre Schwangerschaft informiert hat, bleiben ihr zwei Wochen Zeit, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Dann ist die zugestellte Kündigung unwirksam.

Muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz einer Mutter erhalten?

Grundsätzlich dürfen Mütter nach der Rückkehr in den Job nur im Rahmen ihres Arbeitsvertrages beschäftigt werden. "Steht in diesem nur, dass sie angestellt ist, hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht und kann bestimmen, wo er die Betroffene arbeiten lässt. Steht aber im Vertrag, dass es sich um einen Mitarbeiter der IT-Abteilung handelt, darf die Frau nur dort eingesetzt werden", nennt Weiß Beispiele. Wer vor der Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet hat, hat darauf auch bei der Rückkehr aus dem Mutterschutz Anspruch.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?

Weiß: "Wer beispielsweise im Dezember in den Mutterschutz geht und zu dieser Zeit noch Anspruch auf vier Wochen Urlaub hätte, kann diesen auf das gesamte folgende Jahr übertragen. Hier greift die Regelung, dass Resturlaub bis Ende März genommen werden muss, nicht."

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