Polizeieinsatz Bad Kreuznach, 01.11.26: Private Feier mit rund 250 Gästen endet durch Polizeieinsatz

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Bad Kreuznach. Was ist heute passiert?

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

Eine private Feier mit rund 250 Gästen beschäftigte am Samstagabend (31.10.2026) bis in die frühen Morgenstunden des Sonntags mehrfach die Polizei. Aufgrund wiederholter Ruhestörungen, des unsachgemäßen Umgangs mit Pyrotechnik sowie weiterer sicherheitsrelevanter Vorfälle musste die Veranstaltung schließlich durch die Polizei aufgelöst werden.

Die Feier war zuvor über soziale Medien angekündigt worden. Für die Teilnahme existierte eine entsprechende Gruppe in den sozialen Medien, über die der Zugang zur Veranstaltung organisiert wurde. Die Feier stieß dabei offenbar auch überregional auf Interesse. So reisten einzelne Gäste unter anderem aus Frankfurt und Stuttgart an. Obwohl die Teilnahme grundsätzlich den Mitgliedern der entsprechenden Gruppe vorbehalten war, gelangten auch Personen ohne entsprechende Zugehörigkeit auf die Veranstaltung. Dies erschwerte zunehmend die Kontrolle über den Teilnehmerkreis.

Gegen 21:25 Uhr wurde die Polizei erstmals über Personen informiert, die im Umfeld der Feier Böller in Richtung anderer Personen sowie auf einen Parkplatz geworfen haben sollen. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es hierbei zu Auseinandersetzungen zwischen Partygästen und Personen, denen zuvor der Zutritt zur Veranstaltung verweigert worden war.Im Zusammenhang mit den Böllerwürfen wurde zudem ein Anwohner verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen warf eine bislang unbekannte Person einen Böller über ein Hoftor. Hinter diesem befand sich zu diesem Zeitpunkt zufällig der Anwohner, der durch den Böller verletzt wurde. Der Anwohner klagte im Nachgang über eingeschränktes Hörvermögen. Eine unmittelbar eingeleitete Absuche nach dem Verursacher verlief ohne Erfolg.Im weiteren Verlauf gingen wiederholt Beschwerden von Anwohnern über erhebliche Ruhestörungen und Personengruppen auf der Fahrbahn ein, welche dort Ballspielen würden. Zudem erhielt die Polizei Hinweise, dass einzelne Gäste einen sogenannten Taser mitgeführt und damit geprahlt haben sollen. Ob tatsächlich ein entsprechendes Gerät mitgeführt wurde, konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden.Trotz mehrfacher polizeilicher Ermahnungen und ausdrücklicher Aufforderungen, die Nachtruhe einzuhalten und die öffentlichen Verkehrsflächen freizuhalten, kam es immer wieder zu neuen Störungen. Insbesondere nach dem Abrücken der eingesetzten Streifen wurde die Musik erneut lauter und es hielten sich wieder Personengruppen auf der Straße auf.Die Veranstaltungsverantwortliche räumte schließlich selbst ein, die Feier nicht mehr ausreichend kontrollieren zu können. Zudem befanden sich zahlreiche Personen vor Ort, die ihr teilweise nicht bekannt waren und offenbar auch nicht zum eingeladenen Personenkreis gehörten.Die Entscheidung zur Auflösung der Veranstaltung erfolgte somit nicht aufgrund einer einzelnen Ruhestörung, sondern aufgrund der Gesamtheit der Vorfälle. Ausschlaggebend waren insbesondere die wiederholte Missachtung polizeilicher Aufforderungen, die Böllerwürfe mit einer verletzten Person, die Hinweise auf ein möglicherweise mitgeführtes Elektroimpulsgerät sowie die zunehmende Unübersichtlichkeit der Veranstaltung. Eine ausreichende Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Nachtruhe war unter diesen Umständen nicht mehr möglich.Nachdem auch mildere Maßnahmen, darunter wiederholte Ermahnungen und die schrittweise Verweisung einzelner Gäste, nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatten, wurde die Feier schließlich aufgelöst.Die Gäste verließen das Anwesen friedlich. Allerdings bildeten sich anschließend größere Personengruppen vor dem Gebäude. Vereinzelt wurden Äußerungen bekannt, wonach Personen zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren und das Anwesen erneut "stürmen" wollten.Die Polizei blieb daher mit zwei Streifen vor Ort, um weitere Störungen zu verhindern.Gegen 01:15 Uhr war der Einsatz schließlich beendet.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch private Veranstaltungen so organisiert und durchgeführt werden müssen, dass weder die öffentliche Sicherheit noch die Nachtruhe unbeteiligter Anwohner beeinträchtigt werden. Veranstaltungsverantwortliche tragen hierbei eine besondere Verantwortung für einen geordneten Ablauf.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Bad vom 01.11.2026 gegen 04:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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