Polizei-News Bielefeld, 20.10.26: Bielefelder Zoll prüft Fahrgastschiff und Passagierflugzeug bei europaweiter Aktion

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Bielefeld von heute (Di), dem 20.10.26. Was ist zur Zeit bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Bei der gemeinsamen Prüfung eines Fahrgastkabinenschiffes durch den Bielefelder Zoll und der Wasserschutzpolizeiwache Minden am Montag, den 12. Oktober 2026, steht bei Beschäftigten in zwölf Fällen der Verdacht einer Mindestlohnunterschreitung im Raum. Zudem wurde die Bordbuchführung hinsichtlich der einzuhaltenden Ruhezeiten der Schiffsführer bemängelt.

Während sich die Wasserschutzpolizei bei der Kontrolle des in der Nähe des Wasserstraßenkreuzes Minden festgemachten Fahrgastkabinenschiffes auf die Einhaltung der in der Binnenschifffahrt geltenden Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten der Schiffsführer konzentrierte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Herford die Beschäftigten an Bord - sowohl das nautische Personal als auch die Mitarbeiter des Hotel- und Gastronomiegewerbes - im Hinblick auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften. Insgesamt wurden 24 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Bereits im September hat der Zoll an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen des Flugpersonals überprüft, so auch die FKS Paderborn am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Ziel der Aktion war die sozialversicherungsrechtliche Überprüfung des Kabinenpersonals. Es wurden bei europaweiten Kontrollen in der Vergangenheit unter anderem scheinselbständige Piloten, Lohndumping und Mindestlohnunterschreitungen festgestellt. Im Mittelpunkt stand dabei das sogenannte Wet-Leasing. Beim Wet-Leasing mietet eine Fluggesellschaft regelmäßig ganze Flugzeuge samt Wartungs- und Flugpersonal an. Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen im Flugverkehr abzudecken.

Genau dieses Verfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun unter die Lupe genommen. Denn die in Deutschland geltenden Vorschriften für faire Beschäftigungsbedingungen sowie gegen Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping und illegale Arbeitnehmerüberlassung gelten auch für diese grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodelle.

Bei der Überprüfung der Crew dieses Passagierflugzeugs (Pilot, Copilot, Stewardessen und Stewards) stellte die FKS Paderborn zunächst keine Auffälligkeiten fest.

Die Geschäftsunterlagenprüfungen, der im Rahmen der beiden europaweiten, von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) initiierten und unterstützten Prüfaktionen im Bereich der Binnenschifffahrt sowie im Luftfahrtsektor, stehen allerdings noch aus.

Zusatzinformation:

Das Hauptzollamt Bielefeld ist in der Region mit den Standorten der FKS in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bielefeld vom 20.10.2026 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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