Polizei-News Karlsruhe, 08.10.26: Zoll sichert 1,61 kg Goldschmuck am Flughafen Karlsruhe und leitet 31 Verfahren ein

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Karlsruhe von heute (Do), dem 08.10.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Der Karlsruher Zoll hat in den vergangenen Monaten am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden zahlreiche Verstöße bei der Einfuhr von Goldschmuck festgestellt.

Im Zeitraum von Ende März bis Ende September 2026 stellten die Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden insgesamt 64 Fälle fest, in denen Goldschmuck ohne die erforderliche Anmeldung eingeführt werden sollte. Dabei handelte es sich um insgesamt 1,61 Kilogramm Goldschmuck mit einem Gesamtwert von mehr als 158.000 Euro. In 31 Fällen bestand der Verdacht einer Steuerstraftat; weshalb entsprechende Verfahren eingeleitet wurden. Der Steuerschaden belief sich hierbei auf insgesamt rund 37.400 Euro.

"Goldschmuck wird bei der Einreise immer wieder unterschätzt. Entscheidend ist nicht, ob der Schmuck getragen, verschenkt oder für den eigenen Gebrauch mitgebracht werden soll, sondern ob die geltenden Reisefreimengen eingehalten werden", erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Deshalb ist es wichtig, sich vor der Einreise über die geltenden Bestimmungen, insbesondere sogenannte Freimengen zu informieren."

Ein besonderer Fund gelang den Einsatzkräften im Juni 2026. Bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich entdeckten sie im Rucksack einer Reisenden Goldschmuck im Wert von knapp 20.000 Euro. Nach Angaben der Reisenden war der Schmuck als Hochzeitsgeschenk für eine Familienangehörige bestimmt.Da die Waren bei der Einreise nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet worden waren, wurde gegen die Reisende ein Strafverfahren eingeleitet und die fälligen Einfuhrabgaben festgesetzt.

Zusatzinformation:

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei nach Deutschland einführen. Wird diese Wertgrenze überschritten oder werden Waren mitgeführt, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, sind diese beim Zoll anzumelden. Hierfür ist bei der Einreise der rote Ausgang zu benutzen.Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und Reisefreimengen finden Reisende auf der Internetseite des Zolls.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Karlsruhe vom 08.10.2026 gegen 07:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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