Polizei-News Troisdorf, 01.10.26: Troisdorfer um 3.000 Euro betrogen

Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Troisdorf gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache

Am Mittwoch (30. September) erschien ein 46-jähriger Mann bei der Polizei und machte Angaben zu einem vermutlichen Betrug zu seinem Nachteil.

Anfang des Monats hatte der Troisdorfer über eine Social-Media-Plattform vermeintlich eine Frau kennengelernt. Im Anschluss bat die Unbekannte ihn, die Kommunikation über einen Messenger-Dienst fortzusetzen. Dort schilderte sie ihm ihre schwierige finanzielle Situation und bat den 46-Jährigen um Unterstützung.

Im weiteren Verlauf kaufte der Troisdorfer mehrere Guthabenkarten im Gesamtwert von etwa 3.000 Euro und stellte die entsprechenden Codes der Unbekannten digital zur Verfügung.

Als sich anschließend eine weitere unbekannte Person bei ihm meldete und mitteilte, dass sich die Frau in einem Krankenhaus befinde und nun weitere 700 Euro für ihre Behandlung benötigt würden, wurde der 46-Jährige misstrauisch. Das Geld sollte er persönlich in einer weit entfernten Stadt übergeben.

Da der Troisdorfer nicht sicher war, ob ihm bei einer Verweigerung der Zahlung Konsequenzen drohen könnten, wandte er sich an die Polizei. Dort wurde er über die bereits bekannten Betrugsmasche aufgeklärt.

Beim Love- oder Romance-Scamming handelt es sich um eine Form des Internetbetrugs. Dabei nehmen die Täter zunächst Kontakt zu ihrem potentiellen Opfer auf und bauen eine emotionale oder romantische Beziehung auf. Im weiteren Verlauf kommt es zu Geldforderungen, die auf unterschiedlichste Weise begründet werden - beispielsweise mit finanziellen Engpässen oder angeblichen Behandlungskosten - wie in diesem Fall.

Die Polizei rät:

Geben Sie keine persönlichen Daten oder Informationen über Ihre Vermögensverhältnisse an Unbekannte weiter.

Nutzen Sie die Rückwärtssuche im Internet, um zu überprüfen, ob verwendete Fotos möglicherweise von anderen Plattformen übernommen wurden.

Verschicken Sie keine Kopien persönlicher Dokumente.

Überweisen oder übergeben Sie kein Geld an Unbekannte.

Ziehen Sie Vertrauenspersonen hinzu, wenn Sie Zweifel an der Identität oder den Absichten einer Person haben.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis vom 01.10.2026 gegen 12:28 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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