Polizei-News Kehl, 29.09.26: Schnelle Verurteilung nach wiederholter unerlaubter Einreise

Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Kehl. Alle bekannten Details zum Fall.

Erstellt von - Uhr

Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Am 27. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen algerischen Staatsangehörigen. Der 31-Jährige wurde im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke überprüft. Der Mann konnte sich gegenüber der Streife lediglich mit einem Lichtbild eines Ausweises aus einem Ankerzentrum ausweisen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er wissentlich entgegen einem auf acht Jahre befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet eingereist war.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Am 28. September 2026 wurde der Mann daraufhin von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde der Mann anschließend nach Frankreich zurückgewiesen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren:Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg vom 29.09.2026 gegen 12:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Aktuelle Meldungen aus der Region Ortenaukreis:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.