Polizei-News Osnabrück, 29.09.26: Zoll Osnabrück entdeckt illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Osnabrück von heute (Di), dem 29.09.26. Was ist zur Zeit bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Einen Ausländer ohne entsprechenden Aufenthaltstitel hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe arbeitend angetroffen. "Noch vor Ort wurden die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Straftäter wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts aufgenommen," sagt Pressesprecher Stefan Poller.

Zu der bundesweiten Schwerpunktprüfung am Samstagmorgen, 26. September 2026, bei der insgesamt rund 2.200 Einsatzkräfte des Zolls im Einsatz waren, rückte auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück mit 27 Zöllnerinnen und Zöllnern und sieben Beschäftigten aus anderen Zusammenarbeitsbehörden aus. "Meine Kolleginnen und Kollegen haben 50 Personen in Stadt und Landkreis Osnabrück, im Emsland, in der Grafschaft Bentheim sowie in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz und Nienburg kontrolliert und in 17 Betrieben mit Prüfungen von Geschäftsunterlagen begonnen," ergänzt Stefan Poller.

Zwei Dutzend Sachverhalte müssen nun weiter überprüft werden, da es unter anderem Anzeichen für mögliche Mindestlohnverstöße, Sozialleistungsbetrug und Untreue zulasten der Krankenkassen gab. Dabei werden Geschäftsunterlagen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgewertet und mit den Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und tatsächlichen Tätigkeiten abgeglichen.

Zusatzinformationen

Die FKS prüft nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unter anderem, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (2025: 12,82 Euro je Zeitstunde). Bei Prüfungen im Friseurgewerbe stellt die FKS unter anderem Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften und Mindestlohnverstöße fest. Auch Fälle von Scheinselbstständigkeit - beispielsweise im Zusammenhang mit sogenannter "Stuhlmiete" - spielen eine Rolle. Im Kosmetikgewerbe stehen insbesondere auch Nagelstudios im Fokus der Prüftätigkeit. Dort werden immer wieder Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen festgestellt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 29.09.2026 gegen 07:41 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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