Polizei-News Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen, 29.09.26: Zoll prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe gegen Schwarzarbeit

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen von heute (Di), dem 29.09.26. Was ist zur Zeit bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 26. September 2026 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe durch.An den Maßnahmen beteiligte sich auch das Hauptzollamt Dortmund mit 83 Einsatzkräften verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Dortmund überprüften insgesamt 157 Personen (FKS Dortmund: 47; FKS Gelsenkirchen: 57; FKS Hagen: 39; FKS Siegen: 14) und führten Geschäftsunterlagenprüfungen in zehn Unternehmen (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 7; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 2) durch.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 30 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 19; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 3), in 15 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 5; FKS Gelsenkirchen: 2; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 3), in 21 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 17; FKS Hagen: 1; FKS Siegen: 1) und in drei Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 1).

Hinweis für Pressevertreter*innen: Zahlen für einzelne Städte oder Kreise liegen nicht vor.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dortmund vom 29.09.2026 gegen 07:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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