Polizei-News Oldenburg, 28.09.26: Zoll überprüft das Friseur- und Kosmetikgewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Oldenburg von heute (Mo), dem 28.09.26. Was ist bisher bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am vergangenen Samstag den 19. September 2026 bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe durchgeführt.Mit Artikel 1 Nr. 4 Buchst. a) Doppelbuchst. gg) des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) wurden zum 1. Januar 2026 in § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) unter der Nummer 11 die Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes mit allen damit verbundenen Auflagen und Verpflichtungen (insbesondere Ausweismitführungspflicht und Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung) neu aufgenommenBundesweit waren rund 2.200 Kräfte des Zolls im Einsatz, das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich mit 35 Zöllnerinnen und Zöllnern seiner Standorte in Emden und Oldenburg an dieser Maßnahme, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.Geprüft wurden dabei Betriebe in den Stadtbezirken Norden, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie in den Landkreisen Emsland und Leer.Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 54 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und begannen in zehn Fällen mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen.Im Rahmen der Prüfungen ergaben sich konkrete Anhaltspunkte, die auf Schwarzarbeit schließen lassen.In 15 Fällen leiteten die Beamtinnen und Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, in acht weiteren Fällen besteht sogar der Verdacht auf Straftaten. Dabei geht es um Fälle von Beitragsvorenthaltung, Verstoß gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren, Mindestlohnverstöße und auch illegale Ausländerbeschäftigung die nun durch den Zoll weiter ausermittelt werden müssen.ZusatzinformationDie FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.In den Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Oldenburg vom 28.09.2026 gegen 15:38 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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