Polizei-News Ratingen, 28.09.26: Private Drohne führte zu Unterbrechung des Flugverkehrs -

Ein Verkehrsunfall wurde aktuell von der Polizei in Ratingen gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

In Ratingen hat am Samstagmorgen (26. September 2026) eine Drohnensichtung zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Flugverkehrs am Düsseldorfer Flughafen geführt. Die Polizei konnte den verantwortlichen Drohnenpiloten schnell ausfindig machen und Entwarnung geben. Ferner nimmt die Polizei diesen Vorfall zum Anlass, auf die geltenden Regeln für den privaten Betrieb von Drohnen hinzuweisen.

Was war geschehen?

Gegen 9:20 Uhr informierte der Tower des Düsseldorfer Flughafens die Polizei über eine Drohne, die in rund sechs Kilometern Entfernung vom Flughafen in etwa 70 Metern Höhe gesichtet worden war. Obwohl die Drohne wenige Minuten später wieder gelandet war, wurde der Anflugverkehr am Düsseldorfer Flughafen für rund zehn Minuten unterbrochen.

Die alarmierte Polizei konnte den Landeort der Drohne kurz darauf ausfindig machen und dort den Piloten antreffen. Bei ihm handelte es sich um einen 29-jährigen Deutschen, der angab, Aufnahmen von einem privaten Fest gemacht zu haben.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet. Zudem wurde der Staatsschutz informiert. Dieser stellte jedoch keine staatsschutzrelevanten Anhaltspunkte fest.

Die Polizei stellt klar:

Auch bei der privaten Nutzung von Drohnen müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Wer eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Vorschriften und örtlichen Flugbeschränkungen informieren.

Flugverbotszonen beachten:

In bestimmten Bereichen, beispielsweise in der Nähe von Flughäfen, gelten besondere Einschränkungen. In Kontrollzonen ist grundsätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe des zuständigen Towers erforderlich. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Flug zulässig ist, hängt vom konkreten Standort und den dort geltenden Regelungen ab.

Menschen schützen:

Drohnen müssen grundsätzlich in direkter Sichtweite gesteuert werden und dürfen in der offenen Betriebskategorie nicht über Menschenansammlungen geflogen werden. Auch zu einzelnen Personen sind die jeweils geltenden Sicherheitsabstände einzuhalten.

Flughöhe einhalten:

In der offenen Betriebskategorie darf eine Drohne grundsätzlich maximal 120 Meter über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche fliegen.

Die Polizei empfiehlt, vor jedem Flug die örtlichen Flugbeschränkungen über das Kartenangebot der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) zu prüfen. Weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften gibt es unter www.dipul.de.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mettmann vom 28.09.2026 gegen 11:38 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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