Polizei-News Stuttgart, 25.09.26: Pressemitteilung: Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, LKA BW, BaFin, Bundesnetzagentur
Ein Fall von Cyberkriminalität wurde aktuell von der Polizei in Stuttgart gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Operation Herakles: Weiterer Schlag gegen den internationalen Cyber-Anlagebetrug - Knapp 10.000 von Cyberkriminellen genutzte Rufnummern abgeschaltet - BKA, BNetzA und österreichisches BKA an erfolgreicher Zusammenarbeit von CCZ, LKA und Bafin zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Betrug beteiligt
Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum (CCZ) und das Landeskri-minalamt Baden-Württemberg (LKA) haben in enger Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Zusam-menarbeit mit dem österreichischen Bundeskriminalamt die Infrastruktur von mutmaßlichen Cyber-Kriminel-len erneut erheblich geschwächt.
Im Zuge der "Operation Herakles" als Teil der groß angelegten Anti-Scam-Strategie von CCZ und LKA ist es gelungen, innerhalb der letzten drei Monate 9.304 deutsche Rufnummern, die nach bisherigen Erkenntnissen zur Begehung von Betrugsstraftaten, insbesondere nach dem Modus Operandi Cyber-Trading-Fraud (Cyber-Anlagebetrug), genutzt wurden, zu identifizieren und abzuschalten. Damit wurden seit Beginn der Operation Herakles 13.888 Rufnummern abgeschaltet, davon 13.397 deutsche und 491 österreichische Rufnummern. Mit Blick auf identifizierte österreichische Rufnummern erfolgt ein enger und vertrauensvoller Austausch mit dem österreichischen BKA.
Die sich gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts der Verabredung zum gewerbsmäßigen Ban-denbetrug richtenden Maßnahmen wurden unter der Leitung des CCZ in enger Zusammenarbeit mit dem LKA sowie mit Unterstützung durch das BKA vollzogen. Die Finanzaufsicht Bafin ermittelt in eigener Zuständigkeit gegen unerlaubte Geschäfte des Cyber-Tradings. Mit ihren Ermittlungsergebnissen, die zur Identifizierung zahlreicher verdächtiger Rufnummern geführt haben, hat die Bafin die Maßnahmen wesentlich gefördert.
Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit dem Vorgehen aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen ergriffen. Ziel war es, die missbräuchliche Registrierung und Nutzung von Rufnummern durch Täter zu verhindern. So wurden die Unternehmen aufgefordert, Rufnummernabzuschalten und ihre Registrierungsprozesse anzupassen. Gleichermaßen wurden sie verpflichtet, die Compliance-Kontrollen ihrer Vertriebspartner und Händler zu verstärken und diese einer eingehenderen Überprüfung zu unterziehen, um weiterem Missbrauch vorzubeugen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit wurden Strukturen und Verfahrenswege institutionalisiert, die es den beteiligtenBehörden künftig ermöglichen, erhebliche Mengen deliktisch genutzter Rufnummern systematisch zu identifizieren und einer Abschaltung zuzuführen. Dabei greifen strafprozessuale, polizeirechtliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen ineinander.
Mit der "Operation Herakles" verfolgen die beteiligten Behörden erstmals ein abgestimmtes strategisches Ziel,nämlich die kriminelle Infrastruktur systematisch und nachhaltig zu schwächen und die Täterschaft aus demBundesgebiet zu verdrängen. Im Wege zielgerichteter strafprozessualer Maßnahmen sollen anhängige Straftatenaufgeklärt, Tatverdächtige ermittelt, kriminelle Gruppierungen wirksam beeinträchtigt, weitere Straftatenverhindert sowie potenzielle Geschädigte nachhaltig geschützt werden. Bereits im Juni und Oktober 2025ist es gelungen über 2.200 mutmaßlich zur Umsetzung von Cyber-Betrugsstraftaten genutzte Domains vomNetz zu nehmen. Im Dezember wurden rund 3.500 mutmaßlich zur Begehung solcher Taten genutzte Rufnummernabgeschaltet (Gemeinsame Pressemitteilung des CCZ, des LKA und der Bafin vom 08.12.2025 /Gemeinsame Pressemitteilung des CCZ, des LKA und der Bafin vom 13. Oktober 2025 / Gemeinsame Pressemitteilungder CCZ und des LKA vom 17. Juni 2025).
Das CCZ und das LKA werden in Kooperation mit dem BKA, der Bafin und der BNetzA sowie ausländischenPartnern ihr entschiedenes Vorgehen gegen solche Straftaten im Netz fortsetzen und weitere Maßnahmenergreifen, um Cyber-Trading-Betrug sowie andere Betrugsformen weiter nachhaltig zu bekämpfen.
industriellem Ausmaß entwickelt, mit stetig steigenden Fallzahlen und Schadenssummen. Die Polizei, das Cybercrime-Zentrum und die Bafin empfehlen bei besonders verlockend klingenden Angeboten:
- Informieren Sie sich genau über die Trading-Plattform, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot in Ruhe zu prüfen und zu bewerten.
- Geben Sie keine vertraulichen Daten, wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot, preis.
- Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente oder Zahlungskarten.
- Nutzen Sie den Service der Verbraucherzentrale oder einer unabhängigen Finanzberatung und lassen Sie Angebote prüfen.
- Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige.
Die Bafin weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungenin Deutschland grundsätzlich einer Erlaubnis bedürfen. Verbraucherinnen und Verbrauchersollten vor Investitionen prüfen, ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Über die Maschen der Kriminellen und wie Sie sich schützen können, informieren die Polizei und die Bafinausführlich auf ihren Webseiten: Polizeiliche Kriminalprävention und
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt Baden-Württemberg vom 25.09.2026 gegen 09:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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