Polizei-News LK Gifhorn, 22.09.26: Beim Onlinekauf entscheidet die Zahlungsart

Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in LK Gifhorn gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

Die Polizeiinspektion Gifhorn ermittelt aktuell in zwei Betrugsfällen beim Onlinehandel. In beiden Fällen hatten Personen aus dem Landkreis Gifhorn Waren über verschiedene Verkaufsplattformen erworben. Die gewählte Zahlungsart führte jedoch zu unterschiedlichen Folgen.

Im ersten Fall nahm der Käufer über eine Verkaufsplattform Kontakt zu einem Anbieter auf, der ein Objektiv zum Verkauf angeboten hatte. Beide einigten sich auf einen Kaufpreis von 270 Euro. Der Käufer überwies das Geld über einen Bezahldienst, wählte dabei jedoch eine Zahlungsoption ohne Käuferschutz. Nach der Zahlung brach der Kontakt zum Anbieter ab. Das Objektiv erhielt der Käufer nicht.

Im zweiten Fall kaufte ein Mann über eine Verkaufsplattform einen dort angebotenen Laptop. Nach dem Versand erhielt er jedoch nicht das bestellte Gerät, sondern eine Bierdose. Da er eine Zahlungsart mit Käuferschutz genutzt hatte, entstand ihm zumindest kein wirtschaftlicher Schaden.

Die Polizei rät, beim Onlinekauf eine sichere Zahlungsart zu wählen und insbesondere bei unbekannten Verkäufern nicht auf einen vorhandenen Käuferschutz zu verzichten. Zahlungsoptionen, die ausschließlich für Überweisungen zwischen Freunden oder Bekannten vorgesehen sind, sollten nicht für Warenkäufe genutzt werden. Empfehlenswert sind die Bezahlfunktionen der jeweiligen Verkaufsplattform oder der Kauf auf Rechnung. Informieren Sie sich vor der Zahlung über die Bedingungen und Fristen des Käuferschutzes, da dieser nicht automatisch für jede Transaktion gilt. Seien Sie vorsichtig, wenn Verkäufer auf eine Zahlung außerhalb der Plattform drängen oder ausschließlich eine ungesicherte Zahlungsart akzeptieren. Sichern Sie das Angebot, den Nachrichtenverlauf und den Zahlungsbeleg. Wird die Ware nicht geliefert oder entspricht sie nicht der Bestellung, sollten Sie sich umgehend an die Verkaufsplattform und den Bezahldienst wenden und den Vorfall bei der Polizei anzeigen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 22.09.2026 gegen 12:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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