Polizei-News Salzgitter-Bad, 21.09.26: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 21.09.2026.

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Salzgitter-Bad. Alle bekannten Details zum Fall.

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Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall (Foto) Suche
Aktuelle Polizeimeldung: Verkehrsunfall Bild: Adobe Stock / Stefan Körber

Polizei Salzgitter-Bad lädt zu einem Info-Stand ein.

Die Mitarbeitenden des Polizeikommissariats in Salzgitter-Bad laden Sie am 23.09.2026 von 10-14 Uhr auf dem Marktplatz vor dem kleinen Rathaus (Marktplatz 11) zu einem Informationsstand ein. Im Vordergrund steht die Beantwortung von Fragen rings um das Thema E-Scooter.

Wir möchten Ihnen vorab bereits Hinweise und Tipps geben und Sie sensibilisieren, wie Sie sich sicher mit einem E-Scooter im Straßenverkehr fortbewegen können.

  • Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Hier sei der Hinweis erlaubt, dass es immer zum 1.3. eines jeden Jahres ein Wechsel der Farbe des Versicherungskennzeichens gibt. Aktuell hat das Versicherungskennzeichen die Farbe schwarz.

  • Das Fahrzeug benötigt eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis.

  • Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen.

  • Das Fahrzeug muss mit zugelassenen und funktionsfähigen Bremsen und Beleuchtung ausgestattet sein.

  • Es muss eine funktionsfähige Klingel vorhanden sein.

  • Das Mindestalter der Nutzenden beträgt 14 Jahre.

  • Es besteht keine Führerscheinpflicht.

  • Es besteht keine Helmpflicht, jedoch empfehlen wir dingend das Tragen eines solchen.

  • E-Scooter dürfen auf vorhandenen Radwegen genutzt werden.

  • Sind keine Radwege vorhanden, muss der rechte Teil der Fahrbahn benutzt werden.

  • Gehwege und reine Fußgängerbereiche dürfen nicht befahren werden.

  • Es darf max. eine Person das Fahrzeug benutzen.

  • Die Benutzung eines Mobiltelefons ist während der Fahrt untersagt.

  • Sollten andere Fahrzeugführende behindert werden, dürfen E-Scooter nicht nebeneinander fahren.

  • Es handelt sich um ein vollwertiges Kraftfahrzeug, die Nutzung unterliegt den Regeln der StVO.

  • E-Scooter Fahrende dürfen nicht als sogenannte Geisterfahrer auf Radwegen oder ähnlichen Bereichen unterwegs sein, da dies erhebliche Gefahren verursacht.

Geisterfahrende stellen einen hohen Anteil im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen dar.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Salzgitter vom 21.09.2026 gegen 15:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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