Polizei-News Kehl, 21.09.26: Schnelle Verurteilung nach versuchter unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument
Ein Fall von unerlaubter Einreise und Aufenthalt wurde aktuell von der Polizei in Kehl gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am 17. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen ghanaischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernbus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Der 30-Jährige war zuvor von Frankreich nach Deutschland gereist. Er wies sich mit einem italienischen Reisepass aus. Eine genauere Überprüfung des Passes ergab, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte. Im Zuge der Durchsuchung des Mannes händigte dieser den Beamten eine totalgefälschte italienische Identitätskarte aus, bei der Durchsuchung selbst fand man außerdem einen verfälschten ghanaischen Reisepass. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnte er nicht vorlegen.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin am 18. September im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Urkundenfälschung in Tateinheit mit Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg vom 21.09.2026 gegen 11:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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