Polizei-News Offenbach / Mühlheim am Main, 21.09.26: Verkehrskontrollen: Zwei Fahrer ohne Fahrerlaubnis erwischt
Eine Verkehrskontrolle wurde aktuell von der Polizei in Offenbach / Mühlheim am Main gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Bei Verkehrskontrollen am Sonntag haben Polizeibeamtinnen und -beamte zahlreiche Zweiräder und Fahrzeuge überprüft. Zwischen 10 und 13 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte auf der Offenbacher Straße in Mühlheim am Main in Fahrtrichtung Offenbach. Von 14 bis 16 Uhr wurden die Kontrollen auf dem Spessartring in Offenbach fortgesetzt.Zum Einsatz kamen unter anderem zwei zivile Dienstfahrzeuge mit Dokumentations- und Messtechnik sowie ein uniformiertes Krad und ein Videostreifen-Krad. Mit den Motorrädern wurden insbesondere Zweiradfahrer gezielt in die Kontrollstelle geleitet.
Besonders auffällig war ein 32-Jähriger, der mit einem Leichtkraftradroller unterwegs war. Als ein Polizeibeamter ihm Anhaltezeichen gab, missachtete der Mann diese und fuhr in Richtung Offenbach davon. Nach kurzer Nachfahrt konnten die Einsatzkräfte den Zweiradfahrer in einem Wohngebiet anhalten und kontrollieren. Der Mann räumte unmittelbar ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Diese war ihm nach zahlreichen Verkehrsverstößen im laufenden Jahr entzogen worden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Auch ein 52-Jähriger geriet mit einem außergewöhnlichen Fahrzeug in die Kontrolle: Das Videostreifen-Krad führte einen Maserati Gran Turismo Sport zur Kontrollstelle. Der Fahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen und erklärte auf Nachfrage, dass er keine Fahrerlaubnis besitze. Nach seinen Angaben sei er lediglich kurzfristig mit dem Fahrzeug gefahren, da seine Beifahrerin aufgrund eines medizinischen Notfalls nicht mehr weiterfahren konnte.
Der 52-Jährige war zudem nicht Halter des hochpreisigen Fahrzeugs. Er gab an, den Sportwagen von einem Bekannten übernommen zu haben. Auch gegen diesen wurde eine Strafanzeige gefertigt - Vorwurf: Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gegen Ende der Kontrollmaßnahmen fiel den Einsatzkräften außerdem ein Audi R8 Performance auf. Der Fahrer machte durch vermeidbaren Lärm auf sich aufmerksam. Bei der anschließenden Kontrolle erklärte der 29-Jährige, er habe den Sportwagen bei einem Autovermieter für eine Hochzeit angemietet.
Wegen des Lärmverstoßes erwartet den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren. Eine anschließende Recherche brachte zudem einen weiteren Sachverhalt ans Licht: Für den Audi R8 lag eine Versicherungsanzeige mit Verfügung der Zulassungsstelle vor. Gegen den Vermieter wurde daher eine Verkehrsstrafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
BILANZ
Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten 29 Personen. Dabei wurden fünf Krafträder bis 125 ccm, neun Krafträder über 125 ccm, drei Elektrokleinstfahrzeuge sowie neun Pkw überprüft.
Neben den beiden festgestellten Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Ein Elektrokleinstfahrzeug wurde wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sichergestellt.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte drei weitere Verkehrsverstöße fest: Einen Rotlichtverstoß von weniger als einer Sekunde sowie einen Handyverstoß. Ein Gurtpflichtverstoß wurde mit einer Barverwarnung geahndet.
In vier Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten zudem Mängel an den kontrollierten Fahrzeugen fest. Diese betrafen unter anderem abgefahrene Reifen und Kraftstoffverlust am Vergaser, fehlende Reflektoren sowie fehlende Nachweise für Distanzscheiben beziehungsweise einen Lenker. Hierfür wurden entsprechende Mängelkarten ausgestellt.
Mit den zielgerichteten Verkehrskontrollen verfolgen die Einsatzkräfte das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere Verstöße zu erkennen, die eine besondere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Durch solche Überprüfungen sollen zudem Fahrzeugführende selbst für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert und festgestellte Mängel beziehungsweise Verstöße konsequent geahndet werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Südosthessen vom 21.09.2026 gegen 07:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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