Polizei-News Bremen, 20.09.26: Nr. - 0625Schiffsunfall und Drohnenflug

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Bremen. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch

Ort: Bremen, WeserZeit: 19.9.26, 19 bis 21 Uhr

Im Rahmen Maritimen Woche kam es am Samstagabend bei einer Lichterfahrt auf der Weser zu einem Schiffsunfall. Verletzt wurde niemand. Zudem beschlagnahmte die Polizei eine Drohne, die verbotswidrig über die Weser und das Festgelände flog.

In der Zeit von 19 bis 21 Uhr fand die sogenannte Lichterfahrt statt. Dabei fuhr eine Vielzahl unterschiedlicher, mit Lichtern und Lampions geschmückter Schiffe auf der Weser zwischen der Bürgermeister-Smidt-Brücke und dem Café Sand.In Höhe der Marina Bremen kam es dabei zu einem Schiffsunfall zwischen einem Fahrgastschiff und einem Sportboot. Der Sportbootfahrer fuhr flussabwärts und versuchte noch auszuweichen, konnte einen Zusammenstoß mit dem Heck seines Bootes gegen den Bug des entgegenkommenden Fahrgastschiffes jedoch nicht mehr verhindern.Bei dem Unfall entstand Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.

Einsatzkräfte sichteten zudem nachmittags eine Drohne, die verbotswidrig über die Weser und das Festgelände flog. Der Pilot -ein Hobboyfotograf- konnte angetroffen werden. Er lenkte die Drohne mit seinem Multicopter in der Flugverbotszone in einer Höhe von 28 Metern über der Weser. Die Drohne wurde beschlagnahmt, eine entsprechende Anzeige gefertigt. Zu Beeinträchtigungen des Flug- und Schiffsverkehrs kam es nicht.

Die Polizei informiert: Es gibt diverse Bestimmungen (u.a. Flughöhe und Örtlichkeit), welche eine Anmeldung oder eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erfordern. Aufgrund der Komplexität der Thematik sollten sich Hobby-Drohnen-Piloten vor der Inbetriebnahme einer Drohne - jeglicher Art - unbedingt sowohl mit der Drohne an sich als auch mit den rechtlichen Voraussetzungen und Gesetzen (EU-Verordnung, LuftVO, LuftVG, StGB) vertraut machen, um Anzeigen und mögliche Regressforderungen zu vermeiden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Bremen vom 20.09.2026 gegen 09:52 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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