Polizei-News Bergisch Gladbach, 18.09.26: Zeugen stoppen alkoholisierte Autofahrerin nach gefährlichen Fahrmanövern
Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Bergisch Gladbach. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Gestern Abend (17.09.) haben zwei aufmerksame Autofahrer eine alkoholisierte Fahrzeugführerin auf der Odenthaler Straße gestoppt und so möglicherweise Schlimmeres verhindert. Gegen 18:20 Uhr meldeten Zeugen einen verdächtigen Pkw der Marke Nissan im Bereich der Odenthaler Straße. Zuvor war die Autofahrerin am Steuer des Nissan beim Einfahren auf die Odenthaler Straße in Höhe der St.-Engelbert-Straße rücksichtslos eingebogen. Einer der beiden Zeugen konnte einen Zusammenstoß mit dem Nissan nur durch ein abruptes Ausweichmanöver verhindern, der zweite Zeuge musste ebenfalls stark abbremsen. Im weiteren Verlauf fiel die Fahrerin durch Schlangenlinien auf, geriet mehrfach auf den Grünstreifen sowie in den Gegenverkehr und bremste ihren Wagen wiederholt grundlos stark ab.An der Kreuzung Odenthaler Straße / Alte Wipperfürther Straße nutzten die beiden Zeugen eine rote Ampelphase: Sie setzten sich mit ihren Fahrzeugen vor und hinter den Pkw der Frau, um sie am Weiterfahren zu hindern. Einer der Männer stieg geistesgegenwärtig aus, zog den Zündschlüssel ab und verständigte die Polizei. Beim Eintreffen der alarmierten Beamten zeigte die Autofahrerin deutliche körperliche Ausfallerscheinungen. Die 74-jährige Odenthalerin schwankte stark, musste sich am Fahrzeug festhalten und wirkte zudem erheblich desorientiert. Ein freiwilliger Atemalkoholtest scheiterte vor Ort.
Die Frau räumte ein, im Tagesverlauf Wein konsumiert zu haben. Die Polizisten brachten die Beschuldigte zur Polizeiwache Bergisch Gladbach, wo ihr durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihr Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt und das Führen von Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt. Auf die Fahrerin kommt nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkoholgenuss (§ 315c StGB) zu.
Die Polizei lobt ausdrücklich die Aufmerksamkeit und das entschlossene Handeln der beiden Autofahrer, die durch ihr Einschreiten eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer abgewendet haben. Gleichzeitig weist die Polizei darauf hin, bei vergleichbaren Feststellungen im Straßenverkehr umgehend den Notruf 110 zu wählen, damit Einsatzkräfte schnellstmöglich eingreifen können und sich niemand selbst in Gefahr begeben muss.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Rheinisch-Bergischer vom 18.09.2026 gegen 09:12 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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