Polizei-News Rheinau, 17.09.26: Verletzt nach Wildunfall - Hinweise der Polizei

Ein Autounfall wurde aktuell von der Polizei in Rheinau gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

In der Nacht auf Donnerstag kollidierte ein 38-Jähriger auf der K5372 mit einem Wildschwein und hatte neben eiinem beträchtlichem Sachschaden auch leichte Verletzungen zu beklagen. Der PKW-Führer befuhr gegen 22:20 Uhr die Kreisstraße von Garnshurst kommend in Richtung Memprechtshofen, als ungefähr 200 Meter vor Ortseinfahrt das Tier die Straße kreuzte und frontal mit dem Auto kollidiert. Das Wildtier kam wohl kurz zu Fall und hat danach die Flucht ergriffen. Der 38-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu. Am Fahrzeug entstand ein Gesamtsachschaden von rund 10.000 Euro.

Im Zusammenhang mit Wildunfällen weißt die Polizei auf folgendes hin:

Wildtiere können jederzeit und überall auf der Straße auftauchen. Ganz besonders aber in den Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung sind Wildtiere unterwegs und aktiv. Zwar sind gefährdete Strecken zumeist durch das Warnschild "Wildwechsel" gekennzeichnet, was aber nicht bedeutet, dass die übrigen Straßen frei von dieser Gefahr sind.

Deshalb gilt ganz besonders im Wald und an unübersichtlichen Stellen auf offenem Feld: Fuß vom Gas, aufmerksam und bremsbereit sein und besonders auf die Fahrbahnränder achten.

Wenn ein Wildtier auf der Fahrbahn steht: Bremsen, Hupen und Abblenden - keine riskanten Ausweichmanöver in den Gegenverkehr oder den Straßengraben riskieren. Dies hat meist gravierende Schäden oder gar Verletzungen zur Folge.

Wenn es dann doch zum Unfall kommt? Anhalten und unbedingt die Unfallstelle absichern! Dazu verpflichtet § 34 der Straßenverkehrsordnung. Im Anschluss ist die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.

Zu verletzten oder toten Tieren unbedingt Abstand halten. In beiden Fällen kann es ohne Vorwarnung zu unkontrollierbaren und verletzungsträchtigen Bewegungen kommen.

In keinem Fall solch ein Tier mitnehmen, das kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen.

Ein Tier auf der Fahrbahn als Hindernis zurückzulassen verbietet sich aus § 32 der Straßenverkehrsordnung.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 17.09.2026 gegen 10:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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