Polizei-News Düsseldorf, 16.09.26: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet drei Reisende und zieht Geldstrafen ein

Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in Düsseldorf. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Am gestrigen Dienstag (15.09.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen drei durch die Staatsanwaltschaft Dortmund gesuchte Personen fest. Alle drei konnten die geforderten Geldstrafen begleichen.

Zu Beginn stellten die Bundespolizisten am Morgen einen 59-Jährigen fest, der beabsichtigte, nach Faro/Portugal zu fliegen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung seiner Person im Bereich der Sicherheitskontrolle ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erlassen. Demnach wurde er im April 2025 rechtskräftig verurteilt. Da er flüchtig war, wurde die Fahndung initiiert.Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 210 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Kreis Unna lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sieben Tagen jedoch abwenden.

Ein paar Stunden später wurde ein Bulgare festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 25-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im August 2025 Verurteilten erlassen. Auch er war bislang flüchtig.Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 840 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Ruhrgebiet lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 14 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Am frühen Nachmittag kontrollierten die Bundespolizeibeamten dann eine 40-Jährige, die ebenfalls beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass auch gegen die Serbin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag. Im Juni dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im August 2025 Verurteilte erlassen. Ebenfalls war sie flüchtig.Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 560 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte auch diese im Ruhrgebiet lebende Frau ihren Weg fortsetzen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 28 Tagen abwenden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 16.09.2026 gegen 08:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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