Polizei-News Menden, 08.09.26: Exibitionist - Einbruch - Sachbeschädigung - Taschendiebe
Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Menden. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Eine Mendenerin informierte gestern Mittag die Polizei. Ihr war gegen 13.30 Uhr auf einem Radweg zwischen Iserlohn-Sümmern und Menden-Platte Heide auf halber Strecke ein Mann mit entblößtem Penis entgegen gekommen. Eine Polizeistreife konnte niemanden mehr antreffen. Der Gesuchte war männlich, etwa 45 Jahre alt, hatte einen Pott-Haarschnitt, dunkle Haare und trug eine kurze graue Hose sowie ein dunkles T-Shirt. Hinweise nimmt die Wache Menden unter 02373/9099-0 entgegen. (dill)
Am Bösperder Weg sind am Wochenende Unbekannte in eine Hütte einer Autowerkstatt eingedrungen. Nach dem ersten Anschein wurde jedoch nichts entwendet.
Unbekannte haben am Wochenende, zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen, eine Fensterscheibe der Gesamtschule an der Windthorststraße beschädigt.
Eine 77-jährige Fröndenbergerin wurde am Montagmorgen beim Einkaufen in einem Discounter an der Unteren Promenade bestohlen. Während sie gegen 10.30 Uhr ihre Waren einsammelte, legte sie ihre Handtasche samt Geldbörse in den Einkaufstrolley, den sie wiederum in den Einkaufswagen gelegt hatte. Irgendwann fiel ihr auf, dass der Trolley offenstand und die komplette Handtasche weg war. Die Polizei warnt weiter vor Taschendieben. Wertsachen sollten dicht am Körper verwahrt werden, zum Beispiel in Jacken-Innentaschen. Der Einkaufswagen ist der denkbar schlechteste Platz. Keinesfalls darf die PIN mit ins Portemonnaie gesteckt werden. Ansonsten verursachen die Taschendiebe am nächsten Geldautomaten noch einmal einen viel höheren Schaden für die Opfer, bevor die überhaupt den Diebstahl bemerkt haben.
Betroffene sollten schnellstens reagieren und ihre Bankkarten bei der Bank sperren lassen. Eine solche Sperrung kann auch über die bundesweit einheitliche Sperr-Rufnummer 116 116 erfolgen. Auch gesperrte Bankkarten lassen sich jedoch weiter im Lastschriftverfahren im Einzelhandel einsetzen. Das kann nur durch eine sogenannte KUNO-Sperrung durch die Polizei verhindert werden. Die Buchstaben stehen für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Eine solche Sperrung ist weder online noch telefonisch möglich! Bei der Anzeigenaufnahme benötigt der aufnehmende Polizeibeamte jedoch die Bank- und Kartendaten einschließlich Kartenfolgenummer. In der Folge lehnen auch Supermarkt-Kassen den Einsatz einer gestohlenen oder verlorenen Bankkarte ab.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Märkischer vom 08.09.2026 gegen 10:55 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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