Polizei-News Worms, 04.09.26: Verkehrsunfall mit schwer verletztem alleinbeteiligten E-Scooter Fahrer

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Worms gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

Ein 48-jähriger Wormser befährt am Donnerstagabend gg. 19:50 Uhr mit seinem E-Sooter die Amandusgasse aus Richtung Friesenstraße in Fahrtrichtung Eulenburgstraße. Aus bislang ungeklärten Gründen verliert die Fahrer die Kontrolle über sein Gefährt, kommt ins Straucheln und verunfallt schließlich, trotz durchgeführter Notbremsung, ohne Fremdeinwirkung auf dem asphaltierten Fahrradweg.Er stürzt mit dem Kopf voran zu Boden zieht sich u.a. eine Gesichtsfraktur zu und ist kurzzeitig bewusstlos.Bei Eintreffen der Polizei ist er jedoch wieder ansprechbar aber stark desorientiert und hat ausgeprägte Formulierungsschwächen. Er kommt schwer verletzt in ein Krankenhaus. In wie weit die Verletzungen lebensbedrohlich sind kann noch nicht abschließend mitgeteilt werden.Der Unfall konnte von mehreren unabhängigen Zeugen beobachtet werden.

Durchgeführte Ermittlungen ergeben, das der 48-jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Zudem verfügt er nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Diese müsste er besitzen, da der E-Scooter vorschriftswidrig eine Geschwindigkeit von 60km/h aufweist. Dies konnte durch einen durchgeführten Test auf einem Rollenprüfstand nachvollzogen werden.

Die Polizei gibt nochmals folgende Hinweise im Zusammenhang mit dem Führen eines E-Scooters:

  • Helmpflicht: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird jedoch aufgrund der Verletzungsgefahr dringend empfohlen.
  • Handyverbot: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
  • Promillegrenze: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren (0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze)
  • Gegenstände/Tiere auf dem Trittbrett transportieren: Das Trittbrett ist ausschließlich für deine Füße gedacht. Große Kisten, schwere Einkaufstüten zwischen den Beinen oder das Mitnehmen eines Hundes auf dem Brett sind nicht zulässig, da dies die Fahrstabilität massiv gefährdet.
  • Das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist strikt verboten - und zwar ausnahmslos.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Worms vom 04.09.2026 gegen 03:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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