Polizei-News Düsseldorf, 02.09.26: Festnahmen der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, zwei Gesuchte entdeckt

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Düsseldorf gemeldet. Was ist heute passiert?

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Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Dienstag (01.09.2026). Für zwei von ihnen endete die Reise unerwartet.

Am Dienstagmorgen wurde zunächst ein 61-jähriger Deutscher bei den Bundespolizisten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann im Juni 2024 von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Beleidigung per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde er bereits im April 2023 rechtskräftig verurteilt.Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen konnte der Dortmunder durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 880 Euro jedoch abwenden und seine Reise fortsetzen.

Dienstagnachmittag kontrollierten die Beamten einen Niederländer, der beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Gegen den 32-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl vor. Dieser wurde im September 2025 von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Demnach wurde er im April 2023 zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr verurteilt.Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der in den Niederlanden lebende Mann durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

Zwei Stunden später wurde ein 47-jähriger Deutscher kontrolliert, der beabsichtigte, nach Kairo/Ägypten zu fliegen. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juni 2024 Verurteilten erlassen hatte.Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro vor Ort begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden.

Zuletzt stellte die Bundespolizei am Dienstagabend einen deutschen Staatsangehörigen fest, der aus Hurghada/Ägypten einreiste. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 63-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht wurde. Diese hatte knapp zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den Mann erlassen.Der Dortmunder konnte die Geldbuße in Höhe von knapp 34.000 Euro vor Ort jedoch nicht begleichen und damit die Erzwingungshaft in Höhe von 21 Tagen nicht abwenden. Er wurde nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 02.09.2026 gegen 08:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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