Polizei-News Berlin, 01.09.26: Sozialstaat darf keine flüchtigen Straftäter finanzieren
Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Berlin gemeldet. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Der Fall eines Mannes, der seit Jahren per Haftbefehl gesucht wird und dennoch weiter staatliche Grundsicherung erhält, zeigt nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wie gravierend die Lücken im deutschen Sozialsystem sind. Die DPolG fordert einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Justiz, Sozialbehörden, Polizei und Banken sowie den unverzüglichen Stopp von Sozialleistungen für untergetauchte Straftäter, die mit Haftbefehl gesucht werden.
Das deutsche Sozialsystem ist besonders anfällig für Sozialleistungsbetrug. Doch nicht nur die organisierte Kriminalität findet immer wieder Schlupflöcher für Missbrauch. Wie gravierend die bestehenden Lücken sein können, zeigt ein aktueller Fall, über den "FOCUS online" berichtet: Ein Mann wird seit 2022 mit einem offenen Haftbefehl gesucht und bezieht nach eigenen Angaben weiterhin Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung. Der Flüchtige soll sich nach Angaben seines Anwalts sogar darüber amüsieren, dass weder das Jobcenter noch seine Bank den Haftbefehl offenbar zum Anlass genommen hätten, seinen Fall genauer zu prüfen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert ein konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen. "Unser Sozialstaat muss die Menschen unterstützen, die tatsächlich auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wer in Haft sitzt oder mit Haftbefehl gesucht wird, braucht keine finanzielle Unterstützung", erklärt Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).
Als Grund für die Möglichkeiten von Sozialleistungsbetrug sieht Teggatz insbesondere den oft mangelnden Austausch zwischen den unterschiedlichen Behörden und mithin fehlendes Personal in den Ämtern. "Das ist ein Zustand, den der Staat keinem Bürger logisch erklären kann. Einerseits fahndet er nach einer Person, die eine Haftstrafe absitzen muss und vor der die Gesellschaft geschützt werden soll, andererseits führt eine andere staatliche Stelle diese Person weiter als Leistungsempfänger", so der DPolG-Bundesvorsitzende weiter.
Wie groß das Kommunikations- und Kontrollproblem mit Blick auf Sozialleistungsmissbrauchsfälle ist, zeigen auch Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Nach Angaben des Ministeriums wurde im vergangenen Jahr bei rund 110.000 Fällen ein Missbrauchsverdacht bestätigt oder aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet. Einen konkreten und vollständigen Überblick über das tatsächliche Ausmaß gebe es jedoch nicht, so das Ministerium. Von einer hohen Dunkelziffer könne daher ausgegangen werden.
Die DPolG fordert als wirksame Mittel gegen den Missbrauch des Sozialsystems zum einen eine verbindliche Meldepflicht der Justiz, sodass diese und Strafverfolgungsbehörden verpflichtet werden, bestehende Haftbefehle unverzüglich an die zuständigen Bürgergeld- und Sozialleistungsstellen zu melden. Weiter fordert die DPolG den unverzüglichen Stopp staatlicher Leistungen beim Untertauchen von Personen mit Haftbefehl - sprich: Leistungen jedweder Art müssen bei Personen, die sich trotz bestehendem Haftbefehl dem Zugriff des Staates entziehen, unverzüglich eingefroren beziehungsweise eingestellt werden. Darüber hinaus hält die Deutsche Polizeigewerkschaft eine rechtssichere Verpflichtung der Banken für notwendig, um die Konten von per Haftbefehl gesuchten Personen bis zu deren Ergreifung einzufrieren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
"Der Staat verfügt über die notwendigen Informationen - sie kommen nur oft nicht an der Stelle an, wo sie benötigt werden. Die Polizei muss wissen, wer gesucht wird, die Justiz, welche staatlichen Leistungen bezogen werden und die Sozialleistungsbehörden, wenn gegen einen Leistungsempfänger ein Haftbefehl besteht", erklärt Teggatz weiter.
Die DPolG begrüßt grundsätzlich die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch. Entscheidend sei jedoch, dass aus politischen Ankündigungen auch zügig praktikable und verbindliche Regelungen würden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Deutsche Polizeigewerkschaft vom 01.09.2026 gegen 12:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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