Polizei-News Bremerhaven, 01.09.26: Junger Radfahrer quert unvermittelt die Straße und kollidiert mit Auto

Ein Autounfall wurde aktuell von der Polizei in Bremerhaven gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Soeren Stache

Bei einem Verkehrsunfall in Bremerhaven-Geestemünde ist am Montag, 31. August, ein Zwölfjähriger verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Junge mit seinem Fahrrad die Fahrbahn der Voßstraße gequert, ohne auf den Verkehr zu achten.

Der Unfall ereignete sich gegen 16.30 Uhr. Der Schüler radelte hierbei auf dem Fahrradstreifen entlang der Voßstraße in südliche Richtung. In Höhe eines Fußgängerüberwegs fuhr er nach Schilderungen der Zeugen unvermittelt auf die Fahrbahn, ohne dies Manöver in irgendeiner Form anzukündigen oder auf den Verkehr zu achten. Eine Autofahrerin, die in derselben Richtung unterwegs war, kollidierte trotz Vollbremsung mit dem Fahrradfahrer.Der Zwölfjährige prallte gegen die Windschutzscheibe und stand kurz danach wieder auf. Die Personen im unfallbeteiligten Auto sowie weitere Verkehrsteilnehmer kümmerten sich um den Jungen und betreuten ihn bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und seiner Familienangehörigen. Äußerliche Verletzungen waren vor Ort nicht ersichtlich, jedoch klagte der Zwölfjährige über Schmerzen. Nach erster Versorgung durch die Rettungskräfte wurde er in ein Krankenhaus gebracht.

Am Pkw der beteiligten Autofahrerin und am Fahrrad des Jungen entstanden Sachschäden. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.

Hierzu der Hinweis der Polizei:

Gerade jetzt zum Schuljahresbeginn ist es ratsam, sich die Verhaltensregeln am Zebrastreifen noch einmal vor Augen zu führen und insbesondere mit Kindern zu üben. Persönliche Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind im Straßenverkehr unerlässlich. Sowohl Personen, die den Fußgängerüberweg nutzen möchten als auch alle Verkehrsteilnehmer im Fließverkehr müssen hier besonders vorsichtig sein.

Oft sind Radfahrer der Ansicht, dass sie einen Fußgängerüberweg, oder umgangssprachlich Zebrastreifen, mit dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Dies ist leider ein Irrtum, der zu brenzligen Situationen führen kann. Denn für andere Verkehrsteilnehmer ist es schwerer und erst spät zu erkennen, ob ein fahrender Radfahrer einen Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht. Kommt es in einer solchen Situation zu einem Unfall, droht dem Radfahrer eine Mitschuld.

Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger und darf den Zebrastreifen mit allen Vorrechten nutzen. Auch wenn der Radfahrer sein Rad rollend, also wie der Fahrer eines Tretrollers sich mit einem Fuß vom Boden abstoßend, über den Zebrastreifen bewegt, ist er rechtlich betrachtet ein Fußgänger. Er genießt alle Vorteile des Fußgängerüberweges. Radfahrende Kinder genießen auf dem Zebrastreifen eigentlich kein Vorrecht. Das bedeutet, nur wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben, gelten sie als Fußgänger und haben Vorrang. Trotzdem spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Das bedeutet: Autofahrer sind angehalten, besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls zu warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren möchte. Falls etwas passiert, können Kinder aber trotzdem ein Mitverschulden tragen.

Ein Verwarngeld droht den Radlern, wenn herannahende Fahrzeugführer wegen eines kreuzenden Radfahrers ihre Fahrt verlangsamen oder unterbrechen müssen. Denn dadurch begehen Radfahrer eine vermeidbare Behinderung. Gleiches gilt für Radfahrer, die ohne anzuhalten und mit erhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen bei gleichzeitiger Nutzung durch Fußgänger, Kranken- oder Rollstuhlfahrer befahren. Auch sie müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Denn von Radfahrern wird erwartetet, dass sie Rücksicht nehmen auf die anderen Verkehrsteilnehmer und zum Beispiel absteigen oder zumindest mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Bremerhaven vom 01.09.2026 gegen 11:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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