Polizei-News Wismar/LK NWM, 28.08.26: Sicher zur Schule - Polizei begleitet den Schulstart

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Wismar/LK NWM gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

Mit Beginn des neuen Schuljahres sind im Landkreis Nordwestmecklenburg wieder zahlreiche Kinder auf ihrem Schulweg unterwegs. Besonders für die Schulanfänger ist vieles neu: Sie müssen ihren Schulweg, den Straßenverkehr und mögliche Gefahren erst kennenlernen.

Auch in diesem Jahr sind deshalb Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verstärkt im Umfeld der Grundschulen präsent. Insbesondere Kontakt- und Stationsbeamte sowie Präventionsbeamte achten im Rahmen der Schulwegsicherung auf die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmenden und stehen dabei auch im Austausch mit den Schulen.

Bei den ersten Maßnahmen stellten die Beamtinnen und Beamten auch sogenannte Kinder-E-Roller fest, die von Kindern auf dem Schulweg genutzt wurden. Was auf den ersten Blick wie ein kindgerechter E-Scooter aussieht, ist bei vielen der im Handel angebotenen Modelle jedoch lediglich als Spiel- und Freizeitgerät vorgesehen. Die entsprechenden Fahrzeuge verfügen zumeist nicht über die für den öffentlichen Straßenverkehr erforderliche Betriebserlaubnis und können daher auch nicht entsprechend versichert werden. Sie dürfen ausschließlich auf Privatgelände genutzt werden - nicht jedoch auf der Straße, dem Geh- oder Radweg oder anderen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen.

Die Polizei appelliert daher insbesondere an Eltern, sich vor dem Kauf und der Nutzung genau darüber zu informieren, ob und wo das jeweilige Fahrzeug genutzt werden darf. Für ein Fahrzeug ohne erforderliche Betriebserlaubnis kann keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wird ein solches Fahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehrsraum genutzt, können sich daraus neben der Untersagung der Weiterfahrt auch rechtliche Konsequenzen ergeben. Ob und welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Auch ein regulärer, für den Straßenverkehr zugelassener E-Scooter ist für Grundschulkinder keine Alternative: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geführt werden. Für ihre Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum sind zudem eine entsprechende Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette erforderlich.

Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf, ob ein Fahrzeug überhaupt für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum geeignet und zugelassen ist. Für den Schulweg von Kindern unter 14 Jahren sind ein verkehrssicheres Fahrrad oder ein klassischer Tretroller ohne Motor geeignete Alternativen.

Damit alle Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, bittet die Polizei alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere im Umfeld von Schulen besonders aufmerksam zu sein, die Geschwindigkeit zu reduzieren und Rücksicht zu nehmen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 28.08.2026 gegen 12:07 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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