Polizei-News Rottweil, 25.08.26: Zweiradkontrollen des Polizeireviers Rottweil

Eine Verkehrskontrolle wurde aktuell von der Polizei in Rottweil gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Soeren Stache

Am Montagnachmittag hatten Polizeibeamte des Polizeireviers Rottweil insbesondere Zweiradfahrer im Blick.

Die Polizisten kontrollierten bei ihren mobilen Verkehrskontrollen etwa zehn Fahrräder, E-Scooter und Motorräder und stellten hierbei mehrere Verstöße fest.

Bei der Kontrolle eines 15-Jährigen stellten die Beamten an dessen Kleinkraftrad der Marke Simson mehrere technische Mängel fest. Außerdem ergab sich der Verdacht, dass das Fahrzeug schneller als zulässig fährt und der Jugendliche somit ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.

Ein E-Scooter-Fahrer benutzte während der Fahrt ein Mobiltelefon und muss sich nun auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Die Beamten verwarnten außerdem zwei weitere E-Scooter-Fahrer, da sie mit ihren elektrischen Tretrollern auf dem Gehweg unterwegs waren. Weiterhin wurde eine Verwarnung wegen einem Verstoß bei der Personenbeförderung ausgestellt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass mit E-Scootern nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Vielmehr sollte - wenn vorhanden - der Radweg und sonst die Straße benutzt werden.Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, sodass die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden sollte.Das Befahren von Fußgängerzonen ist nicht zulässig.

Außerdem gilt bei E-Scootern:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Geschwindigkeit: max. 20 km/h
  • Nur mit Versicherung und Kennzeichen
  • Zu zweit fahren ist verboten
  • Handy in der Hand: 100 EUR + 1 Punkt
  • Es gelten die üblichen Promille-Grenzen für Kraftfahrzeuge.

Unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt: 0,0 Promille

Die Polizei wird auch weiterhin angekündigte und nicht angekündigte Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Konstanz vom 25.08.2026 gegen 12:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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