Polizeifahndung Stendal, 24.08.26: Ein Wochenende - zwei Haftbefehle

Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Stendal. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Am Samstag, den 22. August 2026 kontrollierten Beamte derBundespolizei um 16:57 Uhr einen 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei, Hauptbahnhof Stendal. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Diebstahls wurde der georgische Staatsangehörige im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld zu einer Geldstrafe von 875 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weder zahlte er den auferlegten Betrag vollständig, noch stellte er sich der Haft. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Krefeld im Mai 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten die-sen, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 850 Euro konnte der Verurteilte nicht zahlen, sodass er nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden ist, um seine 17-tägige Haftstrafe anzutreten. Keine 24 Stunden später, am Sonntag, den 23. August 2026 um 15:35 Uhr kontrollierte eine Streife einen Mann ebenso am Hauptbahnhof Stendal. Ein Datenabgleich im polizeilichen Fahndungssystem ergab auch hier einen Haftbefehl. Demnach erließ das Amtsgericht Magdeburg im Februar 2026 einen Strafbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen gegen den 42-jährigen Deutschen und verurteilte ihn zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro. Weil sich der Verurteilte nicht der Ladung zum Strafantritt stellte und bislang auch keine Zahlungen leistete, erging seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten und verhafteten ihn. Glück im Unglück - er kontaktierte seine Mutter, die den haftabwendenden Betrag beglich und so ihren Sohn vor einem 35-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt bewahrte.Die eingesetzten Beamten informierten in beiden Fällen dieausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 24.08.2026 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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