Polizei-News Speyer, 24.08.26: Verstärkte Kontrollen hinsichtlich E-Scootern
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Speyer. Was ist zur Zeit bekannt?
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Die Polizeiinspektion Speyer kündigt für die kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern insbesondere im Innenstadtbereich an. Ziel der Kontrollen ist die Überwachung der Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Verkehrserziehung und -aufklärung, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgende Vorschriften im Umgang mit E-Scootern hin:
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren.
- E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen.
- Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Die Mitnahme von weiteren Personen ist verboten.
- E-Scooter Fahrende müssen Radwege nutzen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, gehört der E-Scooter auf die Fahrbahn
- Das Fahren auf Gehwegen sowie in Fußgängerzonen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Das Nutzen von Mobiltelefonen während der Fahrt ist untersagt.
- Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer (0,5 Promille, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren 0,0 Promille).
- Mit E-Scootern darf maximal 20 km/h gefahren werden
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Verkehrssicherheitsrat Flyer "E-Scooter: Regeln, Risiken und Hinweise" | Deutscher Verkehrssicherheitsrat.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen vom 24.08.2026 gegen 12:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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