Polizei-News Konstanz/Singen, 24.08.26: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Samstag
Ein Fall von Cyberkriminalität wurde aktuell von der Polizei in Konstanz/Singen gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Beamte der Bundespolizei haben am Samstag drei offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt. Zwei Personen konnten ihre Geldstrafe bezahlen, eine Person musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Samstagvormittag (22. August 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den 28-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht bezahlen und muss nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Nur wenige Stunden später stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz bei der Kontrolle in der Reichenaustraße in Konstanz einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Der Mann kam der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Tiergarten wegen Computerbetrug bis dato nicht nach. Vor Ort zahlte er die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Er durfte seine Reise nach Abschluss der Maßnahmen fortsetzen.
Fast gleichzeitig kontrollierte die Bundespolizei im IC 488 von Zürich nach Singen einen 24-Jährigen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth suchte nach dem deutschen Staatsangehörigen, da er der Zahlung eines Strafbefehls wegen Erschleichens von Leistungen vom Juli 2024 bislang nicht nachkam. Auch er konnte eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem er seine Strafe in Höhe von 1.150 Euro vor Ort bezahlte. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Konstanz vom 24.08.2026 gegen 09:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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