Polizei-News Köln, 10.08.26: Aufmerksame Bundespolizisten verhindern eine mögliche Kindeswohlgefährdung am Flughafen Köln Bonn
Eine Vermisstenmeldung wurde aktuell von der Polizei in Köln gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ein junge, syrische Frau reist am späten Nachmittag, des 06.08.26 alleine von Belgien mit ihrem 8 Monate alten Kind zum Flughafen Köln Bonn. Das Ziel ist Thessaloniki, das Flugticket hat sie vermeintlich von einer Freundin erhalten. Die Reise endet allerdings in der Polizeidienststelle der Bundespolizei. Die 18-Jährige hatte weder für sich noch für ihr Kind einen gültigen Reisepass. Auch kein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel konnte die Frau vorweisen.
Die Kommunikation gestaltete sich trotz einem Dolmetscher für Arabisch als schwierig. Die junge Frau schien verwirrt und machte unklare Aussagen. Sie war aus Belgien mit dem Zug nach Deutschland eingereist, um hier den Vater ihres Kindes und Verwandte zu besuchen. Wie lange sie sich in Deutschland aufhält konnte die 18-Jährige nicht erklären. Auch nicht wo der Kindsvater sich aufhält.
Die Versuche der Kontaktaufnahmen mit dem polizeibekannten und einschlägig vorbestraften Kindsvater oder der benannten Freundin scheiterten. Lediglich zu den in Essen lebenden Tate und Onkel der Frau konnte man Kontakt aufnehmen.
Die junge Frau verfügte über keine elektronischen Barmittel, nur wenig Bargeld und führte wenig Kleidung, kaum Windeln und keinerlei Hygieneartikel oder sonstige Babyartikel für das Kind mit. Da die Frau in ihren Aussagen und ihrem Handeln nach äußert verwirrt und handlungsunfähig erschien, wurde das Kölner Jugendamt informiert. Die Beamten der Bundespolizei befürchteten eine Gefährdung für das Wohl des Kindes. Diese Einschätzung teilten dann auch die Mitarbeitenden des Jugendamtes und nahmen das Kind gegen 22 Uhr in Obhut. Eine Maßnahme zum Schutz von Kind und Mutter. Die 18-Jährige verließ die Polizeiwache mit ihren Verwandten.
Auch wenn dieser Fall für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei am Flughafen Köln Bonn in dieser Form nicht alltäglich ist, so kam es in der Vergangenheit immer wieder einmal vor, dass ein Erziehungsberechtigter ohne das Einverständnis des anderen Elternteils mit Kindern reisen wollte. In den frühen Morgenstunden des 07.08.26 beispielsweise wurde eine Ägypterin mit ihren 12 und 10 Jahre alten, deutschen Kindern von der Bundespolizei bei der Einreise aus Izmir aufgehalten. Die Kinder waren zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben, weil der Vater diese als vermisst gemeldet hatte. Letztlich konnte die Familie nach einer Aussprache vor Ort gemeinsam die Wache nach Hause verlassen.
Bei Minderjährigen, die alleine reisen oder nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, sollte eine formlose Einverständniserklärung des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten sowie eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des oder der abwesenden Personensorgeberechtigten mitgeführt werden. Weitere Informationen hierzu findet man auf der Seite www.bundespolizei.de (Sicher auf Reisen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 10.08.2026 gegen 14:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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