Polizei-News Rastatt, 06.08.26: Fahrten unter Drogeneinfluss beendet

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Rastatt gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

Beamte des Polizeireviers Rastatt haben in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gleich zwei Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen. Zunächst wurde ein 31-jähriger Audi-Fahrer gegen 0:30 Uhr in der Kehler Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten die Beamten bei ihm Atemalkoholgeruch sowie glasige und gerötete Augen feststellen. Weil der Audi-Fahrer zudem Anzeichen eines Drogenkonsums zeigte, wurde er auf die Dienststelle verbracht, wo er einem Drogenvortest unterzogen wurde. Neben einem festgestellten Wert von knapp 0,6 Promille reagierte der Drogentest auch auf die Substanzen Kokain, Amphetamin und Cannabis positiv. Dem 31-Jährigen droht nun ein mehrwöchiges Fahrverbot sowie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der zweite Vorfall ereignete sich nur wenige Minuten später in der Lyzeumstraße. Dort konnte ein 18-Jähriger mit einer weiteren Person auf einem E-Scooter angetroffen werden, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Überprüfung konnten die Beamten auch bei ihm Ausfallerscheinungen wahrnehmen, die auf eine Drogenkonsum hindeuteten. Der anschließende Drogentest reagierte positiv Kokain und Cannabis, sodass auch dem Heranwachsenden die Weiterfahrt untersagt wurde. Ihn erwartet ebenso ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein mehrwöchiges Fahrverbot. Beide Verkehrsteilnehmer mussten eine Blutprobe über sich ergehen lassen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 06.08.2026 gegen 10:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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