Polizei-News Köln, 30.07.26: Kölner Lichter - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz

Die Polizei informiert über ein aktuelles Feuer in Köln. Was ist heute passiert?

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Unerlaubter Aufenthalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / pattilabelle

Anlässlich der Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" am 1. August 2026 erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 31. Juli 2026 durchgehend bis zum 2. August 2026.

Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen der beiden Bahnhöfe. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten oder diesen betreten.

Ein Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes liegt vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche, aufbewahrt wird.

Die Bundespolizei bittet alle Besucherinnen und Besucher, sich vor Reiseantritt über den Inhalt der Allgemeinverfügung zu informieren und keine gefährlichen Gegenstände mitzuführen.

Die Allgemeinverfügung sowie nähere Informationen finden Sie unter:https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-bundespolizeidirektion-sankt-augustin-koelner-lichter

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 30.07.2026 gegen 07:22 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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