Polizei-News Kleve - Kempen - Emmerich - Nettetal - Boisheim, 29.07.26: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen am 28. Juli
Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Kleve - Kempen - Emmerich - Nettetal - Boisheim. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Dienstagnachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide einen 23-jährigen Syrer bei der Einreise aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen anhand des vorgelegten syrischen Reisepasses stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Nötigung durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wird. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Sicherstellung des Führerscheines an. Diesen konnten die Beamten nicht sicherstellen, da er nicht aufgefunden wurde. Die Bundespolizei verhaftete den Syrer Ort und brachte ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zur Verbüßung einer 30-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve, da er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nicht bezahlen konnte.
Als Fahrgast im Regionalexpress 13 reiste am Nachmittag ein 26-jähriger Deutscher aus Venlo kommend in das Bundesgebiet ein. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass er mit einem Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Bonn gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 90 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende neuntägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Auf der Autobahn 52 kontrollierte die Bundespolizei am Dienstagabend Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien eines 25-jährigen Deutschen anhand des vorgelegten Personalausweises in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüft. In diesem Fall suchte die Staatsanwaltschaft Köln den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro bezahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 29.07.2026 gegen 06:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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