Polizei-News Speyer, 22.07.26: Geldbörse in Bekleidungsgeschäft entwendet

Ein Diebstahl wurde aktuell von der Polizei in Speyer gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Opfer eines sogenannten Taschendiebstahls wurde am Dienstag zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr eine 81-Jährige, als sich diese in einem Bekleidungsgeschäft in der Maximilianstraße befand. Die Seniorin bewahrte ihre Geldbörse dabei in ihrem Rucksack auf, den sie zum Anprobieren eines Pullovers kurz absetzte. An der Kasse bemerkte sie, dass der Reißverschluss geöffnet und ihre Geldbörse entwendet worden war.

Die Polizei warnt:

Taschendiebe machen sich insbesondere das Gedränge bei Veranstaltungen, in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln zunutze, um zuzuschlagen, indem sie beispielsweise ihre Opfer anrempeln oder diese ablenken, während ihre Komplizen in die Tasche greifen. Die Methoden sind hierbei vielfältig

So schützen Sie sich vor Taschendieben:

  • Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Kreditkarten, Papiere und Mobiltelefone immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Seien Sie besonders im Gedränge, z. B. bei Veranstaltungen oder kurz vor Ladenschluss sowie in stark frequentierten, öffentlichen Verkehrsmitteln aufmerksam und schützen Sie ihr Eigentum!
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.

Auf der Homepage www.polizei-beartung.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen vom 22.07.2026 gegen 06:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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