Polizei-News Düsseldorf, 21.07.26: Bundespolizei verhaftet drei Gesuchte und zieht über 8.000 Euro Geldstrafe ein

Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Düsseldorf. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Am gestrigen Montag (20.07.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen fest.

Zu Beginn kontrollierten die Bundespolizisten am Vormittag einen deutschen Staatsangehörigen, der beabsichtigte, nach Larnaka/Zypern zu fliegen. Der 32-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht. Im Juni dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Januar 2025 Verurteilten erlassen. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst.Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 13 Tagen konnte der Dortmunder jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.040 Euro vor Ort beglich.

Am Abend wurde ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Adana/Türkei vorstellte. Gegen den 60-Jährigen lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Diese hatte bereits im März 2023 einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen den im April 2022 Verurteilten ausgestellt. Die Fahndung wurde veranlasst, da er flüchtig war.Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Gelsenkirchen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Kurze Zeit später stellten die Bundespolizeibeamten einen 53-jährigen niederländischen Staatsangehörigen fest, der aus Heraklion/Griechenland einreiste. Eine stichprobenartige Einreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr explosionsgefährlicher Stoffe gegen den im Juli 2025 Verurteilten erlassen hatte. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde die Fahndung initiiert.Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte auch der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 52 Tagen abwenden und seinen Weg fortsetzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 21.07.2026 gegen 08:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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