Polizei-News Kiel, 17.07.26: Zurück aus dem Urlaub - Was Reisende beim Zoll beachten sollten
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Kiel von heute (Fr), dem 17.07.26. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Mit Beginn der Sommerferien startet für viele Menschen die Reisezeit. Damit die Rückkehr ebenso entspannt verläuft wie der Urlaub selbst, empfiehlt das Hauptzollamt Kiel, sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Denn nicht jedes Souvenir, jeder Urlaubseinkauf oder jedes Lebensmittel darf ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern sowie aus bestimmten Sondergebieten erforderlich. Dazu zählen beispielsweise die Kanarischen Inseln, Helgoland oder französische Übersee-Departements. Für mitgebrachte Waren gelten dort bestimmte Mengen- und Wertgrenzen. Werden diese überschritten, können Einfuhrabgaben fällig werden.
"Was als besonderes Urlaubssouvenir gedacht ist, kann bei der Rückkehr zum Problem werden. Auch in diesem Jahr hat der Zoll in den Kieler Häfen wieder Walsalamis sichergestellt, die Reisende aus dem Urlaub mitbringen wollten. Wer sich schon vor Reiseantritt informiert, schützt gefährdete Arten und vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Besonders häufig bestehen Unsicherheiten bei Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten, Medikamenten und Kraftstoffen.Auch bei Lebensmitteln tierischer Herkunft gelten strenge Vorschriften. Fleisch, Wurst, Milch oder daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen aus vielen Nicht-EU-Staaten nicht oder nur eingeschränkt eingeführt werden.
Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sollten Reisende außerdem auf Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen verzichten. Der Handel mit geschützten Arten und daraus hergestellten Produkten ist streng reglementiert. Verstöße können zur Einziehung der Waren sowie zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen.
Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern gelten unter anderem Freigrenzen von 300 Euro bei der Einreise auf dem Landweg beziehungsweise 430 Euro bei Flug- und Seereisen. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 175 Euro. Für Alkohol, Tabakwaren und bestimmte andere Waren gelten gesonderte Mengenbegrenzungen.
Auch innerhalb der Europäischen Union sollten Reisende die geltenden Vorschriften beachten. Für Alkohol, Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee gelten besondere verbrauchsteuerrechtliche Regelungen. Werden diese Waren nicht für den eigenen Bedarf mitgeführt, können Abgaben anfallen.
Wichtig ist außerdem, dass die Freimengen grundsätzlich nur für Waren gelten, die Reisende persönlich mitführen. Für Waren, die voraus- oder nachgesandt werden oder per Post-, Kurier- oder Frachtsendung befördert werden, gelten andere Regelungen.
Zusatzinformation:
Ausführliche Informationen zu Einfuhrbestimmungen, Freimengen und Verboten bietet die Internetseite www.zoll.de/reisen sowie die Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll".
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 17.07.2026 gegen 09:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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