Polizei-News Düsseldorf, 13.07.26: Sommerferien - Zoll erinnert an Reisefreimengen und Einfuhrbestimmungen

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Düsseldorf von heute (Mo), dem 13.07.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

Mit Beginn der Sommerferien weist der Zoll auf die geltenden Reisefreimengen und Einfuhrbestimmungen hin. Viele Urlauber bringen gerne Souvenirs, regionale Spezialitäten oder andere Waren aus dem Ausland mit. Nicht jede Urlaubserinnerung darf jedoch ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitbringen, sofern die Einreise auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt. Bei der Einreise auf dem Landweg liegt die Freigrenze bei 300 Euro. Für Kinder unter 15 Jahren gilt eine Freigrenze von 175 Euro.

Auch für Tabakwaren und Alkohol (der Einführer muss mindestens 17 Jahre alt sein) gelten besondere Freimengen. So dürfen beispielsweise200 Zigaretten oder100 Zigarillos oder50 Zigarren oder250 Gramm Rauchtabakabgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus sind unter anderem ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder zwei Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 Volumenprozent von den Abgaben befreit.

Der Zoll weist zudem darauf hin, dass besondere Vorsicht bei der Mitnahme von Lebensmitteln, Pflanzen und tierischen Erzeugnissen geboten ist. Fleisch- und Milchprodukte dürfen aufgrund der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen grundsätzlich nicht eingeführt werden. Auch bei exotischen Souvenirs ist Aufmerksamkeit gefragt. Erzeugnisse aus geschützten Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise Korallen, Elfenbeinprodukte oder bestimmte Lederwaren, unterliegen strengen artenschutzrechtlichen Bestimmungen und können bei der Einfuhr beschlagnahmt werden.

"Die schönste Urlaubserinnerung ist die, die ohne Probleme mit nach Hause reisen darf. Wer sich vor der Rückreise kurz über die geltenden Bestimmungen informiert, erspart sich am Flughafen oder an der Grenze unangenehme Überraschungen und schützt zugleich bedrohte Tier- und Pflanzenarten", erklärt Michael Walk Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

Der Zoll empfiehlt allen Reisenden, sich bereits vor Reiseantritt oder spätestens vor der Rückkehr nach Deutschland über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Ausführliche Informationen zu Reisefreimengen, Einfuhrverboten und Artenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de erhältlich.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Düsseldorf vom 13.07.2026 gegen 12:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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