Polizei-News Singen, 07.07.26: Zoll stellt bei Unternehmensprüfung zu wenig gezahlte Zölle im sechsstelligen Bereich fest.

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Singen von heute (Di), dem 07.07.26. Was ist bisher bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Schweizer Unternehmen zahlt wegen Systemfehler sechsstelligen Betrag zu wenig Zoll

Singen: Um ihre Kunden möglichst zügig beliefern zu können, richtete ein Schweizer Unternehmen für Medizinprodukte aus dem Kanton St. Gallen ein Zentrallager im Landkreis Ludwigsburg ein. Da zum Zeitpunkt des Imports der Waren noch keine Kaufgeschäfte vorlagen, meldete das Unternehmen Proforma-Werte als Grundlage der Zollwertermittlung an. Wie sich im Rahmen einer Betriebsprüfung durch des Hauptzollamts Singen herausstellte, waren die Werte allerdings zu niedrig kalkuliert. Nach Feststellungen des Prüfungsdienstes des Hauptzollamts Singen, waren dadurch rund 135.750 Euro Zoll zu wenig entrichtet worden.

"Der Prüfungsdienst des Zolls kontrolliert auch im Nachgang zur Abfertigung, ob die zollrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Es werden dafür die steuerrelevanten Unterlagen der Unternehmen geprüft und ermittelt, ob Zöllen, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer in der zutreffenden Höhe entrichtet wurden. Dabei prüft der Prüfungsdienst sowohl zu Gunsten, als auch zu Ungunsten der Unternehmen".

Neben den Nacherhebungen aufgrund der zu niedrigen Zollwerte, stellte der Zoll auch bei weiteren zollwertrelevanten Kosten, wie z. B. Entwicklungskosten oder Frachtkosten sowie angemeldeten Präferenzen Ungereimtheiten fest. Hier ergaben sich Feststellungen die zu einer Nacherhebung von rund 11.800 Euro Zoll aber auch zu einer Erstattung von rund 25.000 Euro führen.

Zusatzinformationen:

Prüfungen werden in der Regel durchgeführt, um nachträglich einen oder mehrere eigentlich abgeschlossene Vorgänge nochmals dahingehend zu untersuchen, ob steuerlich alles korrekt abgelaufen ist.

Prüfungsgegenstand kann der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs relevante Sachverhalt sein. Bei einer Prüfung wird zugunsten wie zuungunsten des Beteiligten geprüft. Nicht selten werden bei diesen Prüfungen Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einer Nacherhebung oder einer Erstattung von Steuern oder sogar zu straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 07.07.2026 gegen 07:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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