Polizei-News Landkreis Gotha, 23.06.26: Mehrere Wildunfälle

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Landkreis Gotha gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Heute Nacht und am frühen Morgen kam es zu mehreren Wildunfällen im Landkreis Gotha. Gegen 02.00 Uhr kollidierte 47-jähriger VW-Fahrer auf der Kreisstraße zwischen Ermstedt und Nottleben mit einem Reh. Gegen 04.00 Uhr erfasste ein 62 Jahre alter Fahrer eines Linienbusses auf der L 1027 zwischen Molschleben und Bienstädter Warte ebenfalls ein Reh. Zwischen Wandersleben und Wechmar kam es auf der L 2141 zur gleichen Uhrzeit zu einem Zusammenstoß zwischen einem Hyundai (m/25) und einem Reh. Ebenso in den frühen Morgenstunden ereignete sich auf der B 88 zwischen Langenhain und Schwarzhausen ein Wildunfall mit einem Wildschwein. Der 67-jährige Fahrer eines VW konnte auch hier nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste das Tier. In allen Fällen blieben die Fahrer unverletzt, die Tier verendeten infolge der Zusammenstöße.

Die Polizei Gotha rät:

  • Insbesondere in den späten Abendstunden und frühen Morgenstunden
    kommt es zu Wildwechseln.
  • Achten Sie auf Warnhinweise am Straßenrand.
  • Passen Sie die Fahrgeschwindigkeit auf die Sicht- und Lichtverhältnisse an und halten sie den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • Ein Tier kommt selten allein! Wenn ein Tier die Straße überquert hat, ist mit weiterem Wildwechsel zu rechnen.
  • Fernlicht kann Wildtiere irritieren, sodass sie wie erstarrt auf der Straße stehen bleiben können. Daher lieber, wenn die Zeit bleibt,Fernlicht ausschalten, kontrolliert abbremsen und hupen. Beim Abbremsen auch auf den nachfolgenden Verkehr achten.
  • Ist eine Kollision nicht vermeidbar: Lenkrad festhalten, Spur halten und kontrolliert abbremsen.

Sollte es zum Unfall gekommen sein, ist die Unfallstelle zunächst zu sichern (z. B. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen). Anschließend sollte die Polizei oder der Jagdausübungsberechtigte informiert werden. Gegen eine Gebühr wird auch eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausgestellt.Für die spätere Schadensregulierung kann es hilfreich sein, die Unfallspuren fotografisch zu dokumentieren. Auf keinen Fall darf ein totes Tier mitgenommen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Gotha vom 23.06.2026 gegen 08:45 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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