Polizei-News Hofheim, 20.06.26: Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr +++

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Hofheim gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Soeren Stache

Mit mehr als 0,5 Promille mit dem PKW unterwegs,

Schwalbach am Taunus, Am Kronberger Hang,

Samstag, 20.06.2026, 02:35 Uhr

(cb) Im Rahmen einer Kontrollstelle wurde durch eine Streife aus Eschborn eine 28-Jährige Autofahrerin aus Kronberg angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde auch ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten. Dieser zeigte einen Wert mehr als 0,5 Promille, woraufhin die Autofahrerin mit zur Polizeistation Eschborn genommen wurde. Auf der Dienststelle wurde eine Alkoholmessung mit einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessgerät durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,29 mg/l, welcher einem Wert von 0,58 Promille entspricht. Der Autofahrerin wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie eingeleitet.

-DON'T DRINK AND DRIVE-

Bereits ab 0,3 Promille kann die Fahrt mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr schon zu einer Strafanzeige führen, wenn man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie z. B. auffällige Fahrfehler, unsichere Fahrweise und/oder Reaktionsverzögerungen, zeigt. Auch hier wird dann schon der Führerschein durch die Polizei sichergestellt und ein Richter entscheidet über die Herausgabe.

Festzuhalten ist, ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille, auch ohne Ausfallerscheinungen, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche beim ersten Verstoß mindestens 500,- Euro kostet. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten Verstoß sind wir schon bei über 1000,- Euro. Hier sind es dann auch schon 3 Monate Fahrverbot.

Für Fahranfänger (in der Probezeit) und Personen unter 21 Jahren gilt die absolute 0,0 Promille Grenze. Verstöße werden mit mindestens 250,- Euro geahndet.

Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit und es wird direkt ein Strafverfahren, mit der Sicherstellung des Führerscheins, eingeleitet.

In jedem Fall kann die zuständige Verkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, welche ebenfalls erhebliche Kosten mit sich bringt.

Pressemeldung gefertigt durch KvD PD

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des PD Main-Taunus vom 20.06.2026 gegen 08:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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