Polizei-News Stralsund, 19.06.26: Zoll prüft Restaurant in Vorpommern-Rügen, fünf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis angehalten
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Stralsund von heute (Fr), dem 19.06.26. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Stralsund, 19. Juni 2026
Am 4. Juni 2026 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser (GES) und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern Rügen durch. Vor Ort trafen die Be-amten auf zehn asiatische Personen. Fünf Personen konnten auf Befragen keinerlei Ausweisdokumente vorlegen. Zwei angetroffene Personen verfügten zwar über einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis, welche sich jedoch örtlich auf Trittau (Schleswig-Holstein) beschränkte.Die fünf Personen ohne Ausweisdokumente wurden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht, um mittels biometrischer Identitätsfeststellung anhand von Fingerabdrücken (Fast-ID) oder der Eintragung im Ausländerzentralregister (AZR) ihre Identität feststellen zu können. Für eine Person konnte dabei die Identität ermittelt werden. Die vier weiteren Personen wurden durch die Ausländerbehörde erfasst. Neben eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes, erhielten die fünf Asiaten im Anschluss eine Ausreiseaufforderung, nach der sie Deutschland innerhalb von sieben Tagen verlassen müssen.Gegen die zwei Personen, deren Arbeitserlaubnis örtlich auf Trittau beschränkt war, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.Mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern und Personen sieht sich auch der Arbeitgeber konfrontiert. Neben den aufenthaltsrechtlichen Verstößen besteht zudem der Verdacht, gegen sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen, wie z. B. Sofortmeldung und Aufzeichnungspflichten, verstoßen zu haben sowie der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Zusatzinformation:
Illegal Beschäftigte und ihre Auftraggebende schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern, gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeiter konkurrieren.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Stralsund vom 19.06.2026 gegen 10:07 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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