Polizeieinsatz Jerichower Land, 18.06.2026: E-Bike-Fahrerin bei Sturz leicht verletzt

Das Polizeirevier Jerichower Land berichtet am Nachmittag über mehrere Vergehen. Alle aktuellen Fälle von Donnerstag, dem 18.06.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt

Für das Jerichower Land hat die Polizei mehrere aktuelle Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:

E-Bike-Fahrerin bei Sturz leicht verletzt

Genthin, Ziegeleistraße, 17.06.2026, 14:45 Uhr Die Polizei wurde durch die Rettungsleitstelle über einen Verkehrsunfall informiert. Vor Ort konnte die alleinbeteiligte 21-jährige deutsche E-Bike-Fahrerin angetroffen und zum Unfallhergang befragt werden. Nach ihren Angaben befand sie sich auf dem Heimweg und stieg unterwegs von ihrem E-Bike ab, um einen Pullover anzuziehen. Als sie die Fahrt anschließend fortsetzen wollte, geriet ihr Fuß in das Vorderrad des Fahrrades. Dadurch kam sie zu Fall. Die 21-Jährige wurde leicht verletzt und zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

E-Scooter ohne Versicherungsschutz festgestellt

Burg, Straße der Einheit, 18.06.2026, 07:17 Uhr Am 18.06.2026 gegen 07:17 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Straße der Einheit in Burg einen E-Scooter-Fahrer. Die Beamten waren zuvor im Bereich Westring/August-Bebel-Straße auf den E-Scooter aufmerksam geworden und unterzogen den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Der Fahrzeugführer war zudem erst 13 Jahre alt. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem E-Scooter ist jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren zulässig. Nach Angaben des Jungen gehört das Fahrzeug seiner Mutter. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen die Fahrzeughalterin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Mindestalter: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Versicherungspflicht: Der E-Scooter benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung, erkennbar am aktuellen Versicherungskennzeichen. Bauartzulassung: Das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Nutzung von Verkehrsflächen: E-Scooter müssen grundsätzlich Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen benutzen. Fehlen diese, darf die Fahrbahn genutzt werden. Personenzahl: Ein E-Scooter darf nur von einer Person genutzt werden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt. Alkohol- und Drogengrenzen: Es gelten die gleichen Regelungen wie für Kraftfahrzeugführer. Beleuchtung und technische Ausstattung: Der E-Scooter muss über die vorgeschriebene Beleuchtung, Bremsen und weitere Sicherheitseinrichtungen verfügen.

Bilder zu den Fällen finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Jerichower Land. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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