Polizei-News Ulm, 12.06.26: Ulm - Autofahrerin übersieht Radler / Verletzungen erlitt ein 48-Jähriger am Donnerstag in Ulm.
Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Ulm gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die 19-Jährige fuhr mit ihrem BMW gegen 16.30 Uhr im Mähringer Weg in Richtung Stadtmitte. Die Autofahrerin bog auf Höhe der Gebäude Nr. 90 nach auf die Parkflächen eines Grundstück ab. Dabei übersah sie wohl den vorfahrtsberechtigten Radfahrer. Der 48-Jährige fuhr auf seinem Citybike rechts neben dem Auto auf dem gekennzeichneten Radschutzstreifen. Der Radler wurde über die Motorhaube des abbiegenden BMW geschleudert und schlug mit dem Kopf auf der Straße auf. Dabei zog er sich Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn in eine Klinik. Die Polizei Ulm-West schätzt den Schaden am Auto auf rund 3.000 Euro. Wie hoch der Schaden an dem Fahrrad ist, muss die Polizei noch ermitteln. Einen Helm hatte der Radler getragen. Auf die Autofahrerin kommt eine Anzeige zu.
Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Sicherheit ist dabei für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, auf ein Fahrrad zu steigen oder gern damit zu fahren, zumal Radfahrer im Straßenverkehr dem Auto kräftemäßig unterlegen sind. Deshalb gilt besonders für Radfahrer vorrausschauend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer stets im Blick zu haben. Doch auch im Straßenverkehr gibt es verschiedene Flächen, auf denen sie geschützt unterwegs sind:
Ein Radweg ist entweder durch einen Bordstein baulich von der Fahrbahn getrennt oder aber er hat eine andere Höhe als die Straße. Außerorts dürfen auch Mofas die Radwege benutzen. Für den Fahrer des Radweges gilt das Rechtsfahrgebot. Das heißt auch, dass der Weg zu nutzen ist, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen.
Ein weiterer Sonderweg für Radfahrer ist der Radfahrstreifen. Er ist nicht baulich, sondern durch eine durchgezogene breite weiße Linie von der Fahrbahn getrennt. An einer Ampel müssen Radfahrer die Zeichen für den Autoverkehr beachten, es sei denn, eine Fahrradampel wurde installiert. Sind Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden und als solche durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet, so müssen diese durch den Radfahrer auch genutzt werden. Tut der Radler das nicht, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Fahrradschutzstreifen ist ein Bestandteil der Fahrbahn und lediglich durch eine gestrichelte Linie markiert. Bei diesem Schutzstreifen handelt es sich um einen Bestandteil der Fahrbahn. Hier ist allerhöchste Aufmerksamkeit geboten, denn auch Autofahrer dürfen bei Bedarf und ohne Gefährdung für die Radler den Schutzstreifen befahren. Halten oder Parken dürfen Autos dort jedoch nicht. Da dieser Streifen Teil der Fahrbahn ist, haben die Radfahrer die Verkehrszeichen zu beachten, die auch für Autofahrer gelten.
Um besser erkannt zu werden, empfiehlt die Polizei allen Radlern auffällige, reflektierende Kleidung zu tragen. Ein passender Helm kann schlimme Verletzungen verhindern. Weitere Tipps und Hinweise zum Thema sicheres Radfahren erhalten sie unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Ulm vom 12.06.2026 gegen 13:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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