Polizei-News Lindau / Friedrichshafen, 03.06.26: Zoll verhindert zweifachen Bargeldschmuggel

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Lindau / Friedrichshafen von heute (Mi), dem 03.06.26. Was ist heute passiert?

Erstellt von - Uhr

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Bei Zollkontrollen auf der Autobahn sowie am Flughafen wurden vergangenen Samstag gleich zwei Verstöße gegen die Vorschriften zur Anmeldung von Barmitteln aufgedeckt.

Auf der BAB 96 Höhe Sigmarszell kontrollierten Beamte am Samstagabend einen aus der Schweiz kommenden Miettransporter mit Schweizer Zulassung. Der 36-jährige rumänische Fahrer gab an, nach München umzuziehen.Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Beamten fest, dass ein MacBook und ein LED-Fernseher im Gesamtwert von über 1500 Euro nicht ordnungsgemäß bei der Einreise in die Europäische Union angemeldet und verzollt worden waren.Der Mann erklärte zunächst, lediglich 6.000 Schweizer Franken Bargeld mitzuführen. Eine anschließende Durchsuchung des Fahrzeugs und des Gepäcks brachte jedoch insgesamt 27.000 Schweizer Franken und 24.700 Euro zum Vorschein.Wegen der falschen Angaben zu den Barmitteln wurde gegen ihn ein Ord-nungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus muss er sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den nicht angemeldeten Waren verantworten. Die fälligen Einfuhrabgaben von ca. 350 Euro musste er noch vor Ort entrichten.

Am selben Tag kontrollierten Beamte am Flughafens Friedrichshafen einen 70-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland, der mit einem Flug aus Antalya eingereist war. Die Beamten stellten dabei 20.000 Euro Bargeld sicher und leiteten ein sogenanntes Clearingverfahren ein, um die Herkunft und den Verwendungszweck des Geldes zu überprüfen. Da der Reisende die mitgeführten Barmittel nicht angemeldet hatte, wurde zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anzeigepflichten eingeleitet.

Zusatzinformation: Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Ulm vom 03.06.2026 gegen 11:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Mehr aktuelle Meldungen aus der Region und Deutschland finden Sie in unserem Polizeiticker.

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.